Full text : Sozialdemokratie, Christentum, Materialismus und der Krieg.

1599
Urwesen  die  Ursache  auch  der  Substanz  sei,  die  alle  Handlungen  bei  der
Schöpfung  bereits  vorgesehen  hätte.  Die  Handlungen  des  Menschen,
die  aber  hierbei  in  Frage  kommen,  sind  solche  der  Bestimmung  in  der
Zeit,  die  der  Erscheinung  angehören  und  nicht  dem  Ding  an  sich,
andernfalls  wäre  der  Mensch  nichts  weiter  als  ein  von  Gott  in  Bewegung
  gesetzter  Automat.  Man  kann  sich  den  Menschen  überhaupt
ebensowenig  als  Erscheinung  wie  als  Ursache  der  Handlungen  in  der
Sinnenwelt  erschaffen  denken.  Der  Mensch  kann  nur  als  Noumenon  erschaffen
  sein,  dem  ein  Vermögen  a  priori  eigentümlich  ist,  sich  seine
Erscheinung  selbst  zu  schaffen.

Kant  macht  also  aus  der  theoretischen  Möglichkeit  der  dritten
Antinomie  der  Kritik  der  reinen  Vernunft  eine  praktische  Wirklichkeit.
Das  moralische  Gesetz  bestimmt  das  als  Wirklichkeit  einer  übersinnlichen
Natur,  was  die  spekulative  Philosophie  als  Möglichkeit  offen  gelassen
hat.  Die  praktische  Vernunft  ergänzt  in  dieser  Weise  gewissernaßen
die  theoretische,  wenn  auch  nur  in  praktischer  Betätigung,  infolgedessen
hat  sie  nach  Kant  den  Primat  vor  letzterer,  d.  h.  ihr  Interesse  ist  dem
der  theoretischen  übergeordnet.

In  Hinsicht  auf  das  Subjekt  kann  eine  Handlung  Wohl  und  Wehe
verursachen,  wobei  es  gleichgültig  ist,  ob  sie  an  sich  gut  oder  böse  ist.
Was  gut  ist,  muß  im  Urteil  eines  jeden  vernünftigen  Wesen  begehrenswert
  und  was  böse,  verabscheuungswert  sein;  mithin  bedarf  es  außer
der  Sinne  noch  der  Vernunft  zur  Beurteilung.  Wenn  ein  Vernunftprinzip
  als  Bestimmungsgrund  des  Willens  gedacht  wird,  d.  h.  ohne
Rücksicht  auf  ein  mögliches  Objekt  des  Begehrungsvermögens,  so  ist  das
Prinzip  a  priori  und  ein  praktisches  Gesetz  der  reinen  Vernunft.  Geht
aber  ein  Bestimmungsgrund  des  Begehrungsvermögens  vorher,  so  hat
man  nur  eine  praktische  Vorschrift,  ganz  abgesehen  davon,  daß  diese  auch
vernünftig  sein  kann.  Hieraus  folgt  nun,  daß  der  Begriff  des  Guten
und  Bösen  nicht  vor  dem  moralischen  Gesetz,  sondern  nach  demselben
und  durch  dasselbe  bestimmt  werden  kann.

Die  Begriffe  des  Guten  und  Bösen  sind  als  Folgen  der  Willensbestimmung
  a  priori  und  praktisch,  als  solche  können  sie  sich  nicht  auf
die  Kategorien  der  reinen  Vernunft  beziehen,  sondern  sie  setzen  diese
voraus.  Soweit  sich  die  Vernunft  aber  ein  Gesetz  der  Freiheit  gibt.
das  sich  als  a  Priori,  d.  h.  als  praktisches  Gesetz  ausweist,  sind  sie  als
Bestimmungsgrund  der  Kaufsalität  die  Modi  des  letzteren.  In  der
Freiheit  liegt  die  Möglichkeit  des  Begehrungsvermögens.  Das  Begehrungsvermögen
  besitzt  nun  ein  Mannigfaltiges  der  Begehrungen,  die
ein  ebenso  Mannigfaltiges  der  Freiheit  voraussetzen  und  die  Kant  die
Kategorien  der  Freiheit  nennt.  Kant  findet  auch  hier  analog  den-