Abschnitt XVIII. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. 1016
den letzteren Fällen nach Maß oder Gewicht, die Farbe der vorliegenden Theile und
schließlich der Zustand eines jeden Organs zu ermitteln.
§. 13. Vor der Eröffnung der Höhlen wird entweder die Haut vom Kadaver
ganz abgetrennt oder ein langer Hautschnitt gemacht, der am Kinn beginnt, in der
Richtung der Luftröhre und links vom Nabel verläuft und bis zur Schambeinfuge
sich erstreck. Am Bauche wird die Haut bis gegen die Wirbelsäule abgetrennt.
Vom Halse wird die Haut soweit abpräparirt, daß die Luftröhre, die Ohrspeicheldrüsen
und der Kehlgang freigelegt find. Die vorderen Extremitäten werden von Torax, die
hinteren Extremitäten von der unteren Seite des Beckens nach jeder Seite zurück-
elegt.
8 ei dieser Arbeit ist der Grad der etwa schon eingetretenen Fäulniß festzustellen.
Ferner sind gleichzeitig die etwaigen krankhaften Veränderungen der genannten Theile
zu ermitteln und zu beschreiben.
Bei Thieren welche an Milzbrand, Tollwuth oder Rotz (Wurm)g gelitten haben,
ist das Abziehen der Haut verboten (5§. 33, 38 und 43 des Gesetzes).
. 14. Die Bauchhöhle wird durch Längs= und Ouerschnitt eröffnet. Der
Längsschnitt erstreckt sich vom Schaufelknorpel des Brustbeins bis zur Schambeinfuge,
der Querschnitt von der letzten Rippe der einen bis zu der entsprechenden Rippe der
anderen Seite. Bei der Anlegung des Längsschnitts ist zuerst ein ganz kleiner Ein-
schnitt hinter dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim Ein-
schneiden darauf zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austreten. In die Oeffnung
wird zuerst der Zeige= und dann der Mittelfinger der linken Hand eingeführt und
zwischen den beiden Fingern der Schnitt bis an die Schambeinfuge verlängert. Es
ist überhaupt die größte Vorsicht zur Vermeidung einer Verletzung der dicht an der
Bauchwand gelegenen Organe anzuwenden. Nach der Eröffnung der Bauchhöhle ist
die Lage der Organe, der etwa vorhandene abnorme Inhalt, die Farbe der vorliegen-
den Theile und der Stand des Zwerchfelles festzustellen.
Nachdem die allgemeinen Verhältnisse der Bauchhöhle ermittelt worden sind, ist
die Eröffnung der Brusthöhle vorzunehmen. Die Sektion der Bauchhöhle folgt in
der Regel erst der Untersuchung der Brusthöhle. Nur in den Fällen, wo bestimmte
Gründe vorhanden sind, die den Tod veraulassende Veränderung in der Bauchhöhle
zu vermuthen, ist sofort die weitere Sektion der Organe der Bauchhöhle anzuschließen.
Die Sektion der Brusthöhle.
§. 15. Die Brusthöhle wird an der unteren Wand geöffnet. Es werden die
Rippen oberhalb der Ansatzstellen an die Rippenknorpel mit einer Säge oder einer
Knochenscheere durchschnitten, wobei eine Verletzung der Lungen, des Herzbeutels und
der am Eingange in die Brusthöhle gelegenen Gefäße zu vermeiden ist. Dann wird
das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Säge= oder Schnittlinien an-
geheftet ist, von dem Schaufelknorpel und den Knorpeln der falschen Rippen abgelöst
und das Brustbein, nachdem Mittelfell und Herzbeutel sorgfälig abgetrennt worden
sind, nach vorn zurückgeschlagen.
Darauf ist das Verhalten des Brustfelles, die Beschaffenheit und die Menge des
in den Brustfellsäcken etwa vorhandenen abnormen Inhalts und der Ausdehnungs-
zustand der Lungen zu ermitteln. Hieran schließt sich die Untersuchung des Mittel-
selles und der Thymusdrüse.
§. 16. Hierauf wird der Herzbeutel geöffnet, sein Inhalt in Bezug auf Be-
schaffenheit und Menge geprüft und der Zustand des Herzbeutels selbst ermittelt.
Nachdem dann die Lage des Herzens, seine Größe, Gestalt, Farbe, Konsistenz und der
Blutgehalt seiner oberflächlichen Gefäße festgestellt worden sind, wird das Herz in
seiner natürlichen Lage geöffnet. Es wird jeder Vorhof und jede Herzkammer einzeln
eröffnet. Nächstdem ist die Menge und Beschaffenheit des Blutes in jedem Herz-
abschnitte und die Weite der Atrioventrikularöffnungen zu bestimmen. Man nimmt
zuerst das Blut aus dem rechten Vorhofe und ermittelt dessen Menge und Beschaffen-
heit. Dann prüft man die Weite der rechten Atrioventrikularöffnung durch Ein-
führen der Finger der linken Hand von dem Vorhofe aus.
Hierauf nimmt und untersucht man das Blut aus der rechten Herzkammer. In
derselben Weise verfährt man auf der linken Herzseite. Erst jetzt ist das Herz heraus-
zuschneiden und find die arteriellen Oeffnungen zuerst durch Eingießen von Wasser,
sodann durch Aufschneiden zu untersuchen. Schließlich ist der Zustand des Herz-
fleisches zu prüfen.