Abschnitt XVIII. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. 1017
Daun werden Magen und Zwölffingerdarm zur weiteren Prüfung herausge-
schnitten. Jetzt folgt die Untersuchung der Bauchspeicheldrüse. Die Leber wird, nach-
dem ihre Lage bestimmt worden ist, aus der Bauchhöhle herausgenommen. Nachdem
die Oberfläche, die Größe und Gestalt der einzelnen Lappen geprüft worden ist,
wird durch jeden Lappen ein großer, langer Schnitt geführt und der Blutgehalt,
sowie die Beschaffenheit des Leberparenchyms ermittelt.
Ferner wird das Zwerchfell herausgeschnitten und untersucht. Hieran schließt
sich die Untersuchung des Dünn= und Mastdarmgekröses nebst Lyumphdrüsen und Ge-
fäßen, der hinteren Hohlvene, der Aorta mit ihren Aesten und der retroperitoräalen
Lympbhdrüsen.
Endlich ist der Zustand der Rücken= und Lendenwirbel, des Beckens und der
umliegenden Muskeln zu ermitteln.
2. Wiederkäuer.
§. 19. Nachdem das Netz untersucht und abgeschnitten worden ist, werden
Pansen, Haube, Pfalter und Labmagen im Zusammenhange aus der Bauchhöhle
berausgenommen. Zu diesem Zweck löst man die Verbindung des Wanstes mit dem
Zwerchfelle und durchschneidet den Schlund hinter dem Zwerchfelle und den Zwölf-
fingerdarm vor einer dicht am Labmagen um denselben gelegten Ligatur. Bei dieser
Arbeit ist auf etwa vorhandene abnorme Verbindungen der einzelnen Magenab-
tbeilungen mit den Organen der Nachbarschaft zu achten. Hierauf wird die Milz
ovom Wanste abgelöst. Nächstdem werden die einzelnen Magenabtheilungen geöffnet.
Daun wird der Hüftdarm in der Nähe der Hüftblinddarmöffnung durchschnitten und
der Hüft= und Leerdarm vom Gekröse abgetrennt. Der Leerdarm wird darauf, nach-
dem der Zwölffingerdarm am hinteren Ende unterbunden worden ist, hiuter der
cigatur abgeschnitten. Es folgt alsdann die Aufschlitzung des Leer= und Hüftdarmes.
Sodann wird der Mastdarm vor seinem Beckenstücke durchschnitten und bis zu der
Stelle, wo er sich mit dem Zwölffingerdarme kreuzt, abgetrennt.
Hierauf wird der Zwölffingerdarm vom Gekröse abgelöst, aber nicht heraus-
eschnitten.
*# Nachdem alsdann das Gekröse des Dünndarmes untersucht worden ist, wird die
vordere Gekröswurzel durchschnitten und der Dickdarm im Zusammenhange heraus-
genommen. Ferner werden die Windungen des Grimmdarmlabyrinths von einander
gerennt und dann der ganze Dickdarm aufgeschlitzt. Schließlich wird der Zwölf-
fingerdarm in seiner natürlichen Verbindung mit der Leber aufgeschnitten und die
Mündung des gemeinschaftlichen Gallenganges wie beim Pferde geprüft.
Die Untersuchung und die weitere Sektion der in der Bauchhöhle gelegenen
Organe erfolgt wie beim Pferde.
3. Schwein.
§. 20. Nachdem der Zwölffingerdarm unter der rechten Niere zweimal unter-
bunden und zwischen beiden Ligaturen durchschnitten worden ist, zieht man sein
binteres, zwischen den Gekrösplatten gelegenes Ende hervor, dann trennt man das
hintere Ende des Zwölffingerdarmes in Verbindung mit dem Leer= und Hüftdarme
vom Gekröse und schneidet den letzteren, nachdem er dicht vor der Hüftblinddarm-
öffnung unterbunden worden ist, vor der Ligatur ab. Nach der Herausnahme wird
er Dünudarm mit einer Scheere aufgeschlitzt. Hieran schließt sich die Untersuchung
tes Dünndarmgekröses. Blind-, Grimm= und Mastdarm werden im Zusammenhange
berausgenommen, indem man die vordere Gekröswurzel durchschneidet und den Mast-
darm von seinen Verbindungen trennt. Der Mastdarm wird dicht vor seinem Becken-
stücke abgeschnitten. Darauf werden die Windungen des Grimmdarmkonvolutes vor-
sichtig auseinandergezogen und dann alle Abtheilungen des Dickdarmes aufgeschlitzt.
Nächstdem werden Netz und Milz herausgenommen. Die Untersuchung der Organe
der Bauchhöhle und die weitere Sektion der letzteren erfolgt, wie beim Pferde ange-
geben worden ist.
4. Fleischfresser.
g. 21. Nachdem der Zwölffingerdarm hinter der rechten Niere zweimal unter-
bunden und zwischen den Ligaturen durchschnitten worden ist, trennt man das hintere
Ende des Zwölffingerdarmes, den Leerdarm, indem man die eine Platte des Dünn-
darmgekröses durchschneidet, den Hüftdarm und den ganzen Dickdarm im Zusammen-