Abschnitt XVIII. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. 1019
Schließlich sind in Fällen, wo Beränderungen an den inneren Abschnitten der
Knochen erwartet werden können, nach genauer Besichtigung der äußeren Knochen-
weichtheile (Periost, Bandapparate) die Knochen herauszuschneiden und nach Durch-
sägung weiter zu untersuchen.
Wirbelsäule.
§. 26. Die Oeffnung der Wirbelsäule erfolgt an der Rückenseite. Nachdem die
Haut vom Rumpfe vollständig abgezogen, die Gliedmaßen und die Rippen entfernt
und die Muskeln von den Dornfonsätzen und den Bogenstücken abpräparirt worden
find, wobei gleichzeitig die Beschaffenheit der genannten Theile zu bestimmen ist,
werden die Bogen sämmtlicher Wirbel abgemeißelt. Bei dieser Arbeit ist besonders
darauf zu achten, daß die Rückenmarkshäute nicht verletzt werden. Hierauf untersucht
man die äußere Fläche der harten Rückenmarkshaut und, nachdem sie durch einen
Längsschnitt eröffnet worden ist, ermittelt man den eiwa vorhandenen abnormen
Inhalt. Dann prüft man das Verhalten des oberen Abschnitts der weichen Rücken-
markshaut. Nächstdem werden die Nervenwurzeln an beiden Seiten durchschnitten,
das Rückenmark am binteren Ende herausgehoben und die unteren Verbindungen nach
und nach getrennt. Beim Herausnehmen des Rückenmarks ist jede Quetschung und
Knickung desselben zu vermeiden. Hierauf wird die Beschaffenheit der weichen Rücken-
markshaut an der unteren Seite ermittelt. Der Zustand des Rückenmarks wird dann
dadurch geprüft, daß man mit einem dünnen und scharfen Messer eine größere Zahl
von Querschnitten durch dasselbe legt. Schließlich trennt man die harte Rückenmarks-
hant von den Wirbelkörpern ab und prüft das Verhalten der Wirbel und ihrer
Verbindungen.
Besondere Bestimmungen in Beziehung auf einzelne Seuchen.
§. 27. In denjenigen Fällen, in denen es sich allein darum handelt, durch die
Obduktion eines Thieres das Vorhandensein einer Seuche festzustellen, kann ein ver-
kürztes Verfahren in der Weise angewendet werden, daß zunächst gewisse Theile oder
Gegenden des Körpers untersucht werden.
Ist bei dieser Untersuchung ein positives Ergebniß nicht erlangt worden und der
Krankheitszustand des Thieres in Beziehung auf die Entschädigungsfrage festzustellen,
so ist die Obduktion vollständig auszuführen.
Bei dem verkürzten Verfahren sind, je nachdem die eine oder andere Seuche
vermuthet wird, folgende Körpertheile zu untersuchen.
1. Bei Milzbrand.
#. 28. Zunächst sind Haut und Unterhaut an allen denjenigen Stellen, wo
krankhafte Zustände bei der äußeren Besichtigung des Kadavers wahrgenommen oder
vermuthet werden, zu untersuchen.
Sodann werden Brust= und Bauchhöhle eröffnet, um den etwaigen abnormen
Inhalt derselben, sowie das Verhalten der Lungen und des Herzens, des Brust= und
Bauchfelles, des Gekröses, die Größe und Beschaffenheit der Milz und der in der
Bauchhöhle belegenen Lymphdrüsen, ferner den Zustand der Magen= und Darm-
schleimhaut, der Leber und der Nieren zu ermitteln. Die Untersuchung hat sich dann
auf die Lymphdrüsen der verschiedenen Körpertheile, den Schlundkgpf, die Speiseröhre,
den Keölkopf und die Luftröhre auszudehnen.
Insbesondere ist die Beschaffenheit des Blutes zu beschreiben und nach der
Obduktion eine mikroskopische Untersuchung desselben vorzunehmen.
2. Bei Tollwuth.
§. 29. Es ist vor Allem der Inhalt des Magens und Darmes und der
Zustand der Schleimhaut derselben festzustellen. Nächstdem ist die Beschaffenheit der
Milz. Nieren und Leber zu beschreiben. Sodann sind der Schlundkopf, die Mandeln,
die Zungenbalg= und Lymphdrüsen, die Speiseröhre, der Kehlkopf, die Luftröhre, die
Lungen und das Herz zu untersuchen. Dabei ist die Beschaffenheit des Blutes,
namentlich der Gerinnungszustand desselben, genau anzugeben. Schließlich ist auch
der Schädel zu öffnen und das Gehirn zu untersuchen.
3. Bei Rotz (Wurm).
§. 30. Nachdem zuerst die Beschaffenheit der Haut beschrieben ist, hat eine
genauere Untersuchung der schon von außen sichtbaren oder zu vermuthenden krank-