Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

106 Abschnitt III. Militäranwärter. 
sofern die erforderlichen Kenntnisse des Schiffahrts-, Maschinen= und Baggerbetriebes 
nachgewiesen werden. 
Magazinverwalter und Hasenbauschreiber, Schloßbaumaterialienverwalter. 
Kanaloberaufseher und Flößereikontroleur, Leuchtfeueroberwärter, Lagerhosverwalter, 
Fährmeister, Strommeister, Wehr- und Schleusenmeister, Steuerleute, Ballastmeister 
Maschinenführer am oberländischen Kanal, Maschinenmeistergehülfen, Obersteuermann, 
Krahnmeister, Brückenmatrosen, Stackmeister, Brückenaußzieher. 
Bei der Ruhrschiffahrts= und Ruhrhafenverwaltung: Hafenkassen- 
rendant, Hafenkassenassistent, — mindestens zur Hälfte. Hafenmeister, Strommeister 
Hafenpolizeisergeanten, Schleusenmeister. 
Bei der Kgl. Kanalkommission zu Münster: Büreaubeamte, — min- 
destens zur Hälfte. 
V. Ministerium für Handel und Gewerbe. 
1. Handels= und Gewerbeverwaltung, gewerbliches Unterrichts- 
wesen, Porzellan-Manufaktur: Sekretäre und 'Magazinverwalter bei der 
Kgl. Porzellanmanufaktur zu Berlin, Büreaubeamte bei der Zeichenakademie zu 
Hanau, — mindestens zur Hälfte. 
2. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung: Sekretäre und GBuch- 
balter, sowie Assistenten und Büreaudiätarien bei den Provinzial= und Lokalverwal- 
tungen, Revierbüreauassistenten und Revierdiätarien, Faktoren, Schichtmeister und 
etatsmäßige Assistenten auf den staatlichen Berg-, Hütten- und Salzwerken, Ver- 
waltungsbeamte bei der geologischen Landesanstalt und Berg-Akademie in Berlin 
soweit für sie eine besondere technische oder wissenschaftliche Vorbildung nicht erfordert 
wird, — mindestens zur Hälfte. — Telegraphisten und Telegraphengehülfen, Hütten. 
vögte, Platzmeister und Visitatoren, Waagemeister, Salzausgeber, Materialienabnehmer 
und Materialienansgeber, Steinanweiser, Kohlenmesser und Wächter aller Art (mit 
Ausschluß der auf den fiskalischen Stein= und Braunkohlengruben erforderlichen Funk. 
tionäre dieser Art, welche aus den wegen vorgerückten Alters zur Grubenarbeit nicht 
mehr tüchtigen Bergleuten zu entnehmen sind), Bademeister bei der Sool-Badeanstalr 
zu Elmen. 
Hafenmeister — ausschließlich, mit Ausnahme der selbständigen Hafenvorsteher- 
stellen zu Harburg, Geestemünde, Emden und Leer. 
Hafenpolizeisekretäre, — mindestens zur Hälfte. 
Untere Schiffahrts= und Hafenpolizeibeamte (Hafenpolizeisergeanten, Revierschutz- 
männer, Hafen--, Kanal-, Strom- und Schiffahrts-Aufseher, Strompolizeiausseher 
Hafenwächter und Boten). v 
ootsenamtsassistenten, Seelootsen, Stromlootsen, Revierlootse, ausschließlich für 
Militäranwärter der Marine; diese Stellen können auch mit Nichtanwärtern besetzt 
werden, falls die sich bewerbenden Militäranwärter der Marine das 36. Lebensjahr 
überschritten haben. 
di G#echnungsführer und Büreaubeamte bei den Eichungsämtern, — mindestens 
te Hälfte. 
Bleichschreiber bei der Musterbleiche zu Sohlingen. 
VI. Justiz-Ministerium. 
1. Gerichte und Staatsauwaltschaften: Gerichtsvollzieher 
Etatsmässige Gerichtsschreibergehülfen bei den Landgerichten und den Amts- 
gerichten und etatsmässige Assistenten bei den Staatsanwaltschaften der Land. 
gerichte und Amtsgerichte, mit Ausnahme der Stellen, die für Dolmetscher 
bestimmt und für die als Dolmetscher dqualifizirte Civilanwärter vorhanden sind. 
Aeltere dualiflzirte Militäranwärter haben auch für diese Stellen den Vorrang. 
Von den im Oberlandesgerichtsbezirke überhaupt vorhandenen Stellen der 
dütarischen Gerichtschreibergehülfen bei den Landgerichten und Amtsgerichten 
und von den ditarischen Assistenten bei den Staatsanwaltschaften der Land- 
gerichte und Amtsgerichte der fünfte Theil 7. 
2. Gefängniß-Verwaltung. Gefängnißinspektoren, Gefängnißoberausseher, 
— — —— — 
1) Res. 23. März 1896 (J. M. Bl. S. 97).
	        
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