Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

1378 Abschnitt XXIX. Maß= und Gewichts-Ordnung. 
striche auf demjenigen Massstab, welcher von der Internationalen General- 
konferenz 1) für Mass und Gewicht als internationales Prototyp des Meter an- 
erkannt worden und bei dem internationalen Mass- und Gewichtsbüreau nieder- 
gelegt ist. 
Das Kilogramm ist die Einheit des Gewichtes?). Es wird dargestellt 
durch die Masse desjenigen Gewichtsstückes, welches durch die Internationale 
Generalkonferenz für Mass und Gewicht als internationales Prototyp des Kilo- 
gramm anerkannt worden und bei dem internationalen Mass- und Gewichts- 
büreau niedergelegt ist. 
Artikel 2. Als Urmass gilt derjenige von dem Prototyp des Meter (Art. 1 
Abs. 2) abgeleitete Massstab aus Platin-Iridium, welcher durch die Inter- 
nationale Generalkonferenz für Mass und Gewicht dem Deutschen Reich als 
nationales Prototyp überwiesen worden ist. Derselbe wird von der Normal- 
Aichungskommission aufbewahrt?). 
Artikel 3. Aus dem Meter werden die Einheiten des Flächenmasses und 
des Körpermasses — Quadratmeter und Kubikmeter — gebildet. Für die 
Theile und für die Vielfachen dieser Masseinheiten gelten folgende Bezeich- 
nungen: 
A. Längenmasse. Der tausendste Theil des Meter heisst das Millimeter. 
Der hundertste Theil des Meter heisst das Centimeter. 
Tausend Meter heissen das Kilometer. 
B. Flächenmasse. Hundert Quadratmeter heissen das Ar. 
Zehntausend Quadratmeter oder hundert Ar heissen das Hektar. 
C. Körpermasse. Dem tausendsten Theil des Kubikmeter wird der 
von einem Kilogramm reinen Wassers im Zustande seiner grössten Dichtigkeit 
unter dem absoluten Druck einer Atmosphäre eingenommene Raum gleich- 
geachtet. Derselbe heisst das Diter. 
Der zehnte Theil des Kubikmeter oder hundert Liter heissen das Hektoliter. 
Zulässig ist die Bezeichnung von Flächen oder Räumen durch die Qua- 
Grate oder Wortel des Centimeter und des Millimeter. 
Artikel 4. [Als Entfernungsmaß dient die Meile von 7500 Metern.]) 
Artikel 5. Als Urgewicht gilt dasjenige von dem Prototyp des Kilo- 
gramm (Art. 1 Abs. 3) abgeleitete Gewichtsstück aus Platin-Iridium, welches 
durch die Internationale Generalkonferenz für Mass und Gewicht dem Deut- 
schen Reich als nationales Prototyp überwiesen worden ist. Dasselbe wird 
von der Normal-Aichungskommission aufbewahrt#?). 
Artikel 6. Es gelten für Theile und Vielfache der im Artikel 1 genannten 
Gewichtseinheit folgende Namen: 
Der tausendste Theil des Kilogramm heisst das Gramm. Der tausendste 
rden des Gramm heisst das Milligramm. Tausend Kilogramm heissen die 
Tonne. 
  
1) Die internationale Meterkonvention wurde am 20. Mai 1875 zu Paris ab- 
geschlossen, vergl. R. G. Bl. 1876 S. 191, und ein „internationales ständiges Büreau 
für Maß und Gewicht“ mit dem Sitze in Paris auf gemeinsame Kosten festgesetzt. 
Den im Eingang des Vertrages aufgeführten 17 Staaten ist seit 21. Sept. 1879 
Serbien, seit 28. Dez. 1882 Rumänien, seit 17. Sept. 1884 Großbritannien (K. 
G. Bl. 1885 S. 1), seit 9. Okt. 1885 Japan (R. G. Bl. 1885 S. 287), seit 
30. Dez. 1890 Mexiko (R. G. Bl. 1891 S. 19) beigetreten. Brasilien und die 
Türkei sind inzwischen zurückgetreten, Bek. 27. Febr. 1890 (Mitth. d. Norm. Aich. 
Komm. I. 139). 
2) Begriff s. Bek. 6. Dez. 1890 (Mitth. I. 123). 
:) Deutschland hat das Meter-Urmaß Nr. 18 und das Kilogramm--Urgewicht 
Nr. 22 zugetheilt erhalten, vergl. Anl. 1 zur Bek. 27. Febr. 1890 (Mitth. I. 139). 
4) Ges. 7. Dez. 1873 (R. G. Bl. S. 377): Art. 4 der Maß- und Gewichts- 
ordnung, welcher also lautet: · 
„Als Entfernungsmaß dient die Meile von 7500 Metern“, wird aufgehoben. 
Danach dient künftig das Kilometer als Entfernungsmaß.
	        
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