IV Vorwort.
Vorwort zur ersten Auflage.
Das vorliegende Handbuch hat den Zweck, für die Hauptzweige der
Verwaltung, soweit solche zum Ressort der Regierungen gehört (ausschließ-
lich der Militärpartie), eine Zusammenstellung der gesetzlichen Vorschriften
und der zu deren Erläuterung dienenden Reskripte, Erkenntnisse 2c. zu
geben.
Auf eine Vollständigkeit, wie sie beispielsweise das ausgezeichnete
Werk von Rönne und Simon über die Verwaltung des Preußischen Staates
gewährt, mußte der Verfasser verzichten, weil er sein Werk für den Hand-
gebrauch auch der minder bemittelten Geschäftsmänner zugänglich zu machen
wünscht. Von diesem Gesichtspunkte aus wird es Erklärung und Ent-
schuldigung finden, wenn zwar die wesentlichsten Gesetze ihrem ganzen
Inhalte nach abgedruckt, die seltener zur Anwendung kommenden aber
nur allegirt und die Reskripte, Erkenntnisse 2c. nur im Auszuge gegeben
werden — durch jedesmalige Anführung der offiziellen Sammlungen, in
welchen dieselben abgedruckt sind, ist die Einsicht des vollständigen Textes.
nach Möglichkeit erleichtert.
Die Verschiedenartigkeit der Rechtsnormen in unserer Provinz ist,
soweit thunlich, hervorgehoben; bei allen Reskripten, Erkenntnissen 2c. aber
war dies nicht ausführbar und wird deshalb, wenn es sich um die An-
wendung derselben auf analoge Fälle handelt, jedesmal eine sorgfältige
Prüfung vorangehen müssen.
Die mit der vorliegenden Zusammenstellung verbundene Arbeit ist
keine mühelose und namentlich die Exzerpirung des wesentlichen Inhaltes
der Reskripte, Erkenntnisse 2c. häufig eine sehr schwierige gewesen — der
Verfasser glaubt deshalb auf eine nachsichtige Beurtheilung rechnen zu dürfen.
Düsseldorf, den 18. Januar 1862.