894 Abschnitt XVI. Typhus.
2. Typhus.
§. 35. Da die Erfahrung gelehrt hat, daß der Typhus, obschon späterhin durch
Ansteckung sich fortpflanzend, doch ursprünglich durch eine eigenthümliche Luftverderbniß
entsteht, die besonders durch eine zu große Anhäufung von Menschen in einem ver-
hältnißmäßig engen Raume, wie am häufigsten z. B. in Kranken-, Armenhäufern,
Gefängnissen u. s. w. hervorgebracht wird, so ist zur Verhütung seiner Entstehung
hauptsächlich die Bermeidung einer solchen Raumüberfüllung und die Erhaltung einer
reinen Luft in den Wohnungen, so wie die Beobachtung der größten Reinlichkeit
überhaupt erforderlich, und liegt es daher den Polizeibehörden und Sanitätskom-
missionen, namentlich unter solchen Umständen, unter denen eine Typhus-Epidemie
mehr als sonst zu befürchten ist, ganz besonders ob, hierfür die nöthige Sorge zu
tragen und auf die ersten Anzeichen der Krankheit, namentlich in Anstalten obiger
Art, ein genaues Augemmerk zu richten.
.s. 36. Jeder vorkommende Erkrankungsfall ist der Polizeibehörde (nach §. 9)
anzuzeigen.
Die Unterlassung dieser Anzeige soll mit einer Geldstrafe von 6— 15 Mark
polizeilich geahndet werden, wenn der dazu Verpflichtete von dem Vorhandensein der
Krankheit unterrichtet war.
Zu Anmerkung 1 auf S. 893.
Zu Anlage I.
Zählkarte.
Ort der Erkrankug. E
Wohnung (Straße, Hausnummer, Stockwerkh)
—————————————————————————————————————————————————————————————————— ——————————————————
Des Erkrankten
Familiennme
Leschecht männlich, weiblich (Zutreffendes ist zu unterstreichen)
ter....................................................................................................................
Stand oder Gewerbe
Stelle der Beschäftigung .
Tag der Erkrankung í íí , , .
Tag des Todss íí ·»»
Bemerkungen (insbesondere auch, ob, wann und woher zugereist)
— 22222
Anlage II.
· m" - —.
Wöchentlich dem Kaiserlichen Gesundheitsamt einzusenden.
Nachweisung
über die in der Zeit vom... bis. tten.. 189 vor-
gekommenen Cholerafälle.
Choleraverdächtige Fälle sind nicht aufzunehmen.
Ortschaft (mit Einwohner- Neu halb der letzten Ge- sondere Tag des Aus-
zahl — vor der bruchs im Berichtsorte:
Angabe des 1! Volk Erkrankung oder storben Angabe des Orts, woher
Verwaltungs= (letzte Volks= krankt bereits kant find „be Shaalte auf-
on auswär geführten Personen zu-
bezirko) zählung) sind zugegangen gezogen sind aor .
1 2 3 4 5 S
—