Full text: Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

894 Abschnitt XVI. Typhus. 
2. Typhus. 
§. 35. Da die Erfahrung gelehrt hat, daß der Typhus, obschon späterhin durch 
Ansteckung sich fortpflanzend, doch ursprünglich durch eine eigenthümliche Luftverderbniß 
entsteht, die besonders durch eine zu große Anhäufung von Menschen in einem ver- 
hältnißmäßig engen Raume, wie am häufigsten z. B. in Kranken-, Armenhäufern, 
Gefängnissen u. s. w. hervorgebracht wird, so ist zur Verhütung seiner Entstehung 
hauptsächlich die Bermeidung einer solchen Raumüberfüllung und die Erhaltung einer 
reinen Luft in den Wohnungen, so wie die Beobachtung der größten Reinlichkeit 
überhaupt erforderlich, und liegt es daher den Polizeibehörden und Sanitätskom- 
missionen, namentlich unter solchen Umständen, unter denen eine Typhus-Epidemie 
mehr als sonst zu befürchten ist, ganz besonders ob, hierfür die nöthige Sorge zu 
tragen und auf die ersten Anzeichen der Krankheit, namentlich in Anstalten obiger 
Art, ein genaues Augemmerk zu richten. 
.s. 36. Jeder vorkommende Erkrankungsfall ist der Polizeibehörde (nach §. 9) 
anzuzeigen. 
Die Unterlassung dieser Anzeige soll mit einer Geldstrafe von 6— 15 Mark 
polizeilich geahndet werden, wenn der dazu Verpflichtete von dem Vorhandensein der 
Krankheit unterrichtet war. 
  
Zu Anmerkung 1 auf S. 893. 
Zu Anlage I. 
  
Zählkarte. 
Ort der Erkrankug. E 
Wohnung (Straße, Hausnummer, Stockwerkh) 
  
  
—————————————————————————————————————————————————————————————————— —————————————————— 
Des Erkrankten 
Familiennme 
Leschecht männlich, weiblich (Zutreffendes ist zu unterstreichen) 
ter.................................................................................................................... 
Stand oder Gewerbe 
Stelle der Beschäftigung . 
Tag der Erkrankung í íí , , . 
Tag des Todss íí ·»» 
Bemerkungen (insbesondere auch, ob, wann und woher zugereist) 
— 22222 
  
  
  
  
  
  
  
Anlage II. 
· m" - —. 
Wöchentlich dem Kaiserlichen Gesundheitsamt einzusenden. 
Nachweisung 
über die in der Zeit vom... bis. tten.. 189 vor- 
gekommenen Cholerafälle. 
Choleraverdächtige Fälle sind nicht aufzunehmen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Ortschaft (mit Einwohner- Neu halb der letzten Ge- sondere Tag des Aus- 
zahl — vor der bruchs im Berichtsorte: 
Angabe des 1! Volk Erkrankung oder storben Angabe des Orts, woher 
Verwaltungs= (letzte Volks= krankt bereits kant find „be Shaalte auf- 
on auswär geführten Personen zu- 
bezirko) zählung) sind zugegangen gezogen sind aor . 
1 2 3 4 5 S 
  
  
— 
  
  
  
 
	        
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