Full text: Instruktionen für die Alphabetischen Kataloge der Preußischen Bibliotheken.

Sı-4 Anlage IV (IViegendrucke) 153 
ANLEITUNG ZUR AUSFÜHRLICHEN 
BESCHREIBUNG DER WIEGENDRUCKE 
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Die Beschreibung eines Wiegendruckes setzt sich aus 
drei Teilen zusammen: 
a. der bibliographischen Notiz, 
b. der Kollation, 
c. der Beschreibung im engeren Sinne (textliche 
Beschreibung). 
A. DIE BIBLIOGRAPHISCHE NOTIZ 
S 2 
l. Die bibliographische Notiz enthält, soweit die An- 
gaben zu ermitteln sind, den Namen des Verfassers, den 
Sachtitel, den Druckort, Drucker und Herausgeber (Ver- 
leger). das Datum und das Format. 
2. Wenn ein Druckwerk mehrere Schriften desselben 
Verfassers oder Schriften verschiedener Verfasser in sich 
vereinigt, auch wenn sie nur geringfügige Beigaben zu 
dem eigentlichen Texte bilden, so werden sie in der 
bibliographischen Notiz stets einzeln aufgeführt. 
3 
5 
Der Name des Verfassers gilt auch dann als Ordnungs- 
wort, wenn er in dem Drucke selbst nicht genannt ist. 
S 4 
Als Sachtitel wird die gebräuchliche Bezeichnung der 
Schrift im Anschluß an Hains Repertorium bibliographicum 
gewählt; er ist für alle Drucke einer Schrift derselbe. 
Anlage IV 
Bestandteile 
Verfasser 
Sachtitel
	        
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