Blattzählung
usw.
Text
158 Anlage IV (Wiegendrucke) $ 26-28
4. Bei Bezeichnung der Zeilen nach der Zahl werden
unbedruckte Zeilen nicht mitgerechnet.
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l. Die Blätter werden nach der bei der Kollationierung
ermittelten Zahl und nach der etwa vorhandenen Si-
gnatur und Blattzählung bezeichnet. Vorder- und Rück-
seite eines Blattes werden mit a und b, die Spalten
einer Seite mit a, ß, y bezeichnet. Wenn Blatt ıa den
Titel trägt, so genügt die Angabe: 7%.
2. Das erste Blatt der zweiten Lage wird ohne Rück-
sicht auf die Originalform nur mit Szgrn. 6 bzw. Lage b
angeführt.
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Die Wiedergabe der Textworte erfolgt so kurz als
möglich; Auslassungen werden stets, auch nach dem
Zeichen des Zeilenschlusses, durch drei Punkte bezeichnet.
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l. Unbedingt wiedergegeben werden:
a. der Titel; längere Titel können gekürzt werden;
b. Dedikationsverse nach Anfang und Anzahl;
c. Widmungen und Vorreden nur nach Über- und
Unterschrift;
d. der Anfang des Textes;
e. die erste Zeile der zweiten Lage; wenn Lage a
die Vorstücke, b den Anfang des Textes ent-
hält, so ist darunter sinngemäß Lage c zu ver-
stehen;
f. der letzte Satz (oder Nebensatz) des Textes; bloße
Schlußformeln genügen nicht;
g. die Schlußschrift; längere Schlußschriften können
gekürzt werden.
2. Das Vorhandensein von Inhaltsverzeichnis, Signa-
turenregister und Drucker- oder Verlegermarken wird
vermerkt.