Aufnahme der Titel /
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(Vgl. $ 2.)
1. Ausführliche Titel, besonders solche, dıe den Inhalt
der Schrift im Auszuge wiedergeben oder umschreiben,
werden stark gekürzt; doch bleibt der Anfang und alles
das erhalten, was für die Identifizierung der Schrift wesent-
lich ist. ( Bsp. 14. 19. 23.
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I
2. Zusätze zum Sachtitel bleiben fort, wenn sie nicht
zur Charakterisierung der Schrift von Wichtigkeit sind;
andernfalls werden sie nach Möglichkeit gekürzt. ([ Bsp. 18.
19. 25. 33. 44. 45.
3. Personalangaben werden weggelassen, soweit sie
nicht zur Charakterisierung wenig bekannter oder zur
Unterscheidung gleichnamiger Schriftsteller dienen.
(| Bsp. 19. 44; 37.
4. Von Mlitarbeitern an Sammelwerken, Serienwerken
und Zeitschriften wird nur der erste angeführt, die übrigen
werden durch /z. a./ angedeutet. Sind Herausgeber ge-
nannt, so werden nur diese, und zwar nur die beiden
ersten, aufgenommen. Bei einem Wechsel der Heraus-
geber werden jedesmal auch nur die beiden ersten an-
geführt. (Vgl. $65.) € Bsp. 5. 20.
5. Der Anlaß wird übernommen, wenn er an der Spitze
des Titelblattes steht; sonst kann er gekürzt oder auch
ganz fortgelassen werden. «[ Bsp. 14. 36.
b. Beigabenvermerke werden nach Möglichkeit gekürzt
oder auch, wenn sie von untergeordneter Bedeutung sind,
fortgelassen. (| Bsp. 5. 19. 20. 23. 43.
7. Bei der Auflagebezeichnung werden Ausdrücke, wie
unveränderte, vermehrte, verbesserte Auflage, beibehalten
aber in möglichst gekürzter Form. Die Zählung nach
Tausenden wird nicht aufgenommen. (f Bsp. 4. 58.
8. Die Angabe des Verlegers oder Druckers geschieht
in kürzester Form. Die Wörter Verlag, Buchhandlung,
Buchdruckerel usw. bleiben gewöhnlich weg, ebenso
\WVohnungsangaben und neben der Firma genannte Fir-
Umfang der Auf-
nahme
a. der verschie-
denen Teile des
Titels