Seitenzählung
Format
12 Aufnahme der Titel $ ıı. I2
& 11
1. Die Angabe des Umfanges durch Seiten-, Blatt- oder
Tafelzählung erfolgt nur bei einbändigen Werken.
2. Die Zählung besteht in der Angabe der letzten
Ziffer jeder Paginierung oder Foliierung ohne Hinzufügung
einer Klammer. Römische Ziffern ($4,3) werden hierbei
nicht durch arabische ersetzt. 4[ Bsp. ı. 2. 14. 34.
3. Bei Büchern mit mehr als drei getrennten Pagi-
nierungen tritt an die Stelle der Zählung der Vermerk
Getr. Pag. ([ Bsp. 28.
4. Bei Mischung von gezählten Seiten und ungezählten
Blättern werden die Blätter nur angegeben, wenn sie
einen erheblichen Teil des Buches ausmachen; bei Mischung
von gezählten und ungezählten Blättern werden nur die
gezählten angegeben mit der Bezeichnung gez. BL.
5. Bei Büchern ohne jede Paginierung wird die Zahl
der Blätter angegeben. Bei umfangreichen Bänden ge-
nügt die Angabe der Signaturen des ersten und letzten
Bogens. 4f Bsp. 29. 52. 61; 55.
6. Tafeln werden im allgemeinen nicht berücksichtigt
und nur da gezählt, wo sie den Hauptbestandteil der
Schrift ausmachen, wie bei Atlanten und Tafelwerken.
( Bsp. 30; 14.
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l. Das Format wird nach der Höhe des Einband-
deckels bestimmt als
8°: bis 25 cm;
4°: über 25 bis 35 cm;
2°: über 35 bis 45 cm;
gr. 2°: über 45 cm.
2. Wenn die hergebrachte bibliographische Format-
bezeichnung davon abweicht, wird sie in runden Klam-
mern zugefügt. ([ Bsp. ı5. 26. 9o.
3. Auch bei überwiegender Breite bleibt die Höhe
maßgebend; doch wird alsdann das Format als guer-8°,
quer-I° usw. bezeichnet. «4 Bsp. 29. 30.