Vereinfachte
Aufnahme
20 Aufnahme der Titel 8 23
worte des Sachtitels gleichzeitig eine Verweisung zu
machen, so wird es nicht nur unterstrichen, sondern er-
hält außerdem unter dem Anfangsbuchstaben einen Ver-
weisungsstrich. 4[ Bsp. 2. 18. 39. 40. 59. 60; 3. 37. 38. 54. 71.
4. Bei Verweisungen wird das Ordnungswort, auf das
verwiesen wird, unterstrichen. Nur bei Verweisungen
von den gezählten Bestandteilen einer Zeitschrift, eines
Sammel- oder Serienwerkes wird anders verfahren (8 21, 5).
(| Bsp. ı. 18. 33. 57. 59. 60.
8 23
1. Bei der Aufnahme verschiedener Schriftenklassen,
die für die öffentlichen wissenschaftlichen Bibliotheken
geringeren Wert besitzen, sind Vereinfachungen gestattet.
Hierzu gehören:
a. Lehrmittel für Schulen und andere Anstalten mit
schulmäßigem Betriebe oder für den Selbstunter-
richt;
b. Handbücher und Leitfäden zur Erwerbung elemen-
tarer Kenntnisse und Fertigkeiten (darunter auch
Sportliteratur), Ratgeber für bestimmte Lebens-
lagen usw.;
c. hauswirtschaftliche Literatur ohne wissenschaft-
liches Interesse;
d. volkstümlich belehrende Schriften aus allen Ge-
bieten, namentlich juristischen, naturwissenschaft-
lichen und medizinisch-hygienischen Inhalts;
e. Instruktionsbücher für die Hand der Unterofhziere
und Mannschaften;
f. Schriften abergläubischen und okkulten Inhalts;
g. minderwertige Unterhaltungsliteratur, Gelegenheits-
dichtungen, Lieder für gesellige Zwecke u. ä.;
h. Jugendschriften und Bilderbücher;
i. Gebet- und Erbauungsbücher und andere Schriften
und Traktate asketischen und moralischen Inhalts,
Einzeldrucke von Predigten;