Full text: Instruktionen für die Alphabetischen Kataloge der Preußischen Bibliotheken.

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un 
Aufnahme der Titel 21 
k. kleine Schriften von rein örtlichem Interesse ohne 
historisch-topographischen Wert, wie Schriften von 
Vereinen, Erwerbsgesellschaften usw., Berichte 
über Festlichkeiten, Ausstellungskataloge u. dgl. 
2. Für die Aufnahme dieser Schriften gelten folgende 
Bestimmungen: 
a. 
b. 
der Name des Verfassers wird vorangestellt; 
Personalangaben werden nur ausnahmsweise zum 
Verfassernamen zugefügt; 
Zusätze zum Sachtitel werden nur aufgenommen, 
soweit sie zur Unterscheidung nötig sind; 
Beigabenvermerke bleiben weg; 
Druckfehler werden stillschweigend verbessert; 
f. Nebentitel werden nicht berücksichtigt; 
die Zahl der Verweisungen wird tunlichst be- 
schränkt, namentlich wird von Herausgebern 
u. dgl. bei Schriften mit Verfasserangabe nicht 
verwiesen; 
verschiedene Auflagen einer Schrift können auf 
demselben Zettel vereinigt werden. A Bsp. 32. 
3. Wenn die Zugehörigkeit zu einer der im Abs. ı 
aufgeführten Schriftenklassen sich nicht schon aus dem 
Sachtitel ergibt, so ıst am Schlusse der Aufnahme eine 
formelhafte Bezeichnung wie [Schulbuch], [Tugendschrift] 
hinzuzufügen. 4 Bsp. 31. 
4. Dagegen werden die unter die angeführten Kate- 
gorien fallenden periodischen Veröffentlichungen und 
Serienwerke nach den allgemeinen Bestimmungen be- 
handelt, doch kann bei ihnen auf die vorgeschriebene 
Aufnahme der Sondertitel ($8,5) und die zugehörigen 
Verweisungen (8 63 u. 64) entweder ganz verzichtet werden 
oder wenigstens die verkürzte Aufnahme eintreten.
	        
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