22
Aufnahme der Titel $ 24. 25
s 24
Universitäts- und 1. Für die Aufnahme der Uhniversitäts- und Schul-
Schulschriften
schriften gelten folgende Regeln:
a.
Bei Dissertationen, Habilitationsschriften, Thesen
und Festreden, ferner bei Gelegenheitsschriften,
Vorlesungsverzeichnissen und Schulprogrammen
nit beigefügter Abhandlung wird der Name des
Verfassers (vgl. $ 52-54) an die Spitze gestellt, auch
wenn er nur Herausgeber oder Übersetzer eines
älteren Schriftwerkes ıst; von diesem wird dann
verwiesen. Personalangaben fallen fort. Der
Charakter der Schrift und das Datum der Pro-
motion oder der Feier werden in eine kurze
Schlußformel zusammengefaßt. ([ Bsp. 63-71.
. Statuten, Personalverzeichnisse, Chroniken, Preis-
schriften, ferner Gelegenheitsschriften, Vorlesungs-
verzeichnisse und Schulprogramme ohne Abhand-
lung werden nach den gewöhnlichen Regeln auf-
genommen.
2. Wie die Universitätsschriften werden auch die Schrif-
ten der übrigen Hochschulen behandelt.
895
Andere Ähnlich wie bei den Uhniversitäts- und Schulschriften
besondere
Schriftenklassen
[DD
wird bei folgenden Schriftenklassen verfahren:
1.
Bei Gelegenheitsschriften mit Präsentationstitel, die
nur ezae Abhandlung enthalten, wird der Titel der
Abhandlung aufgenommen und der Präsentations-
titel am Schlusse der Aufnahme kurz zusammen-
gefaßt, jedoch unter möglichster Anlehnung an
den Wortlaut. (Vgl. auch 8 56.) (| Bsp. 72. 73.
Bei Aufnahme der Personalschriften (Leichenpre-
digten, Hochzeitsgedichte, Gratulationen, Adressen
und anderer Gelegenheitsschriften persönlichen
Charakters ohne eine Abhandlung) bleiben die
Anfangsworte des Titels erhalten. Im übrigen