8'30-35 Ordnung der Titel I 29
ERSTER TEIL
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ÜBER DIE EINORDNUNG
UNTER VERFASSERNAMEN ODER SACHTITEL
GRUNDREGELN
8 30
Maßgebend für die Einordnung der Schriften ist der
Name des Verfassers; wenn dieser weder genannt noch
ermittelt ist, der Sachtitel ($ 2a).
$ 31
Die an der Abfassung der Schrift in zweiter Linie
beteiligten Personen wie Herausgeber, Bearbeiter, Übersetzer
usw. erhalten nur eine Verweisung, sofern dies
überhaupt nötig ist ($ 20).
8 32
Unberücksichtigt bleiben die Namen von Personen,
Behörden, Korporationen u. dgl., auf deren Veranlassung
oder mit deren Unterstützung die Schrift entstanden ist.
(Vgl. jedoch $ 58-60.)
8 33
Die Buchstabenfolge ist die des deutschen Alphabets;
doch werden z und 7 nicht unterschieden.
5 34
Diakritische Zeichen werden nicht berücksichtigt.
8 35
Jedes selbständige Wort gilt bei der Einordnung für
sich allein, nicht mehrere zusammen als eine ununterbrochene
Reihe von Buchstaben. (Vgl. aber $ 194-197.)