36 Ordnung der Titel IT $ 57. 58
FEST-GRUSZ aus Innsbruck an die 42. Versammlung Deutscher
Philologen u. Schulmänner in Wien. Innsbruck 1893. [Enth.
7 Abh.]
Nozze CENTAZZO-Tamassia 15 giugno 1896. (Bologna 1896.)
[Enth. 2 Abh.]
Aber: Per le faustissime nozze del Sign. Pietro Rumor colla
Sign. Marina Girotto. Vicenza 1892. (Darin: Bart. Bressan,
Della famiglia Marinali) — znter BRESSAN mi Vw. von
NozzE z. Rumor. (Bsp. 72.)
Glückwunsch Wüstenfeld dargebracht von den Beamten d. Kgl.
Univ.-Bibliothek. Göttingen (1838). (Darin: Einiges aus dem
Reuß’schen Briefwechsel. Mitgeth. von Schemann) — zuter
REUSZ mit Vw. von GLÜCKWUNSCH, WÜSTENFELD &. SCHEMANN.
(Bsp. 73.)
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Personal- Personalschriften ($ 25,2) ohne Angabe des Verfassers
schriften werden unter den Namen der Person gestellt, auf die
sie sich beziehen. Handelt es sich um mehrere Per-
sonen, so werden sie unter den Namen der ersten ge-
stellt, mit Vw. von den übrigen (ausgenommen Braut
und Gattin bei Hochzeitsschriften u. dgl.). Ist jedoch der
Verfasser genannt, so werden sıe unter diesen gestellt,
mit Vw. von dem Namen der gefeierten Person, soweit
dies nıcht eine bekannte fürstliche Persönlichkeit ıst.
Wie anonyme Personalschriften werden auch Sammel-
werke behandelt, die sich auf eine Person beziehen.
Von etwa genannten Verfassern ıst dann zu verweisen.
{| Soweit die anonymen Personalschriften schon nach den bis-
herigen Bestimmungen für den alphabetischen Zettelkatalog
aufgenommen und unter das sachliche OW gestellt sind, kann
es vorläufig dabei bewenden; doch sind dann von den Per-
sonen, auf die sie sich beziehen, Verweisungen zu schreiben.
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Amtliche Ver- Gesetze, Patente, Abschiede, Bullen, Hirtenbriefe und
öffentlichungen andere amtliche Veröffentlichungen werden unter den
Urheber gestellt, wenn er im Titel genannt ist.
Edictum DIOCLETIANI de pretiis rerum venalium.
Peinliche Gerichtsordnung Kaiser KARLS V.