& 188-190 Ordnung der Titel III 73
Die entlarvte böse SIEBEN.
Im neuen REICH.
Über das von den Justizbehörden behufs Erwirkung von Aus-
lieferungen zu beobachtende VERFAHREN.
$ 188
Der Artikel wird nur dann berücksichtigt, wenn er,
wie in den skandinavischen Sprachen und ım Rumäni-
schen, dem Substantivum angehängt ist.
SAMLAREN; DAGBLADET; STUDENTERNE.
ANUARUL; ANALELE.
$ 189
Bezeichnet indes das erste nicht in attributivem Ver-
hältnisse stehende Substantiv nur den Umfang der Schrift
oder ıhr Verhältnis zu anderen Teilen desselben Werkes,
wie Volumen, Pars, Tomus, Liber, Contlinuatıo, Nachtrag,
Supplement, Register, Beihefl, Ergänzungsblätler usw.,
so wird das zunächst von ihm abhängige Substantiv
OW; von dem übergangenen Substantiv wird verwiesen,
wenn es beim Zitieren einen festen Bestandteil des Titels
bildet. ( Über den alsdann anzusetzenden Kasus vgl. $ 208.
Scriptorum rerum Bohemicarum tomus primus — OW wird
SCRIPTORES oAne Vw. von Tomus.
\onumentorum Italiae quae a Christianis posita sunt libri 4
— OW wird MONUMENTA oAne Vw. von Libri.
Aber: Continuatio Bullarii Romanı — Ol’ wird BULLARIUM
mit Vw. von CONTINUATIO.
Beihefte zum MILITÄR-WOCHENBLATT — mit Vw. von BEI-
HEFTE.
Ergänzungsblätter zur Allgemeinen LITERATUR-ZEITUNG —
mit Vw. von ERGÄNZUNGSELÄTTER.
x 190
Ebenfalls übergangen werden die ein derartiges Sub-
stantiv vertretenden Wendungen, wie gwae supersunt
u. dgl., selbst wenn ihnen noch ein Substantiv beigefügt
ist. Von diesem wird erforderlichenfalls verwiesen.
Herculanensium VOLUMINUM quae supersunt.
ORATORUM Graecorum quae supersunt monumenta ingenii —
mit Vw. von MONUMENTA.
Zu übergehende
Wörter