Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Ergänzungsband zu Band 61. (61e)

Vierzehnter  Ergäuzungsband.  .  12.
Dr.  J.  A.  Seuffert'-Blätter

  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inhal!t:  #wanosveusrfckung  an  beweglicher  Em  —  Verkauf  einer  fremden
e  thlluuqenous  kaechuaqdesvllchqeklchu
III  Civlllcchen  Molleecht  Handelsrecht  Civllpkls

Zwangsvollstreckung  an  beweglicher  Habe.

In  der  Wohnung  des  AX.  wurden  auf  Grund  eines
vollstreckungsreifen  VersäumniHurtheils  Möbel  und  sonstige
Einrichtungsgegenstände  im  Werthe  von  über  300  Mk.
dadurch  gepfändet,  daß  der  Gerichtsvollzieher  die  Gegenstände
  aus  der  Wohnung  des  Schuldners  in  eine  Auctionshalle
  schaffen  ließ.  Gegen  diese  Pfändung  erhob  die
Ehefrau  des  X.  Widerspruchsklage  mit  der  Behauptung,
daß  ihr  an  den  Pfandobjecten  das  Eigenthum  zustehe,  und
erwirkte  die  einstweilige  Einstellung  der  Zwangsvollstreckung.
  Da  die  fraglichen  Gegenstände  durch  die  Aufbewahrung
  in  der  Auctionshalle  erheblichen  Schädigungen
ausgesetzt  sind,  wünschte  die  Klägerin  die  Pfandobjecte
in  ihre  Wohnung  zurückgeschafft,  Dem  zu  Folge  entstand
die  Frage,  ob  zur  Erreichung  dieses  Zweckes  ein  processualer
  Weg  offen  steht  *).

*)  Anm.  d.  Red.  Auf  Nachfrage  erfahren  wir,  daß  obige
Erörterung  sich  an  einen  in  München  vorgekommenen  Fall  anschlleßt.
  Dort  soll  das  Landgericht  einen  Antrag  in  oblgem  Sinne
abgewiesen  haben  mit  der  Begründung,  daß  hier  elne  Einwendung
nach  §  685  CPO.  vorliege,  zu  deren  Bescheidung  nicht  das  Landgericht,
  sondern  das  Amtsgericht  zuständig  sei.  Dieser  Rechtsanschanung
  soll  sich  dann  auch  das  Oberlandesgericht  mit  Beschluß
vom  10.  Octbr.  1895  angeschlossen  haben.

XIV.  Ergänzungsbam.  “