Full text : Deutsche Geschichte. Erster Band. (1)

26.  Rückblicke  auf  das  geiltige  Leben  Deutfchlands
im  fechzehnten  Dahrhundert.

a"  vor  diefen  Ereigniffen,  am  31.  Dftober  1617,  Hatte  man
in  den  proteftantiichen  Ländern  einer  von  Dresden  ausgegangenen
  Aufforderung  folgend  die  Hundertjährige  Subelfeier  der
Reformation  begangen,  weil,  hieß  e8  Dort,  das  Licht  des  Evangeliums
nunmehr  Hundert  Sahre  lang  hell  geleuchtet  habe:  Zuthers  Thejen
wider  die  Kraft  der  Abläfle  wurden  aljo  Hier  als  Anfang  dieler  Erleuchtung
  gejeßt  und.  die  Gefchichtichreibung  tft  dem  gefolgt.  Tyreiih,
  wenn  man  die  Geichichte  diefer  hundert  Sahre  fich,  wie  wir
getan  und  wie  e8  das  Gejeh  gejchichtlicher  Darftellung  verlangt,
zunächlt  nur  in  ihren  größeren  und  gröberen  Bügen,  dem  Auf
und  Ab  der  Fehden  und  Kriege,  dem  Zanf  und  den  Gewaltiamfeiten
  der  hadernden  Parteien,  dem  Feilfchen  und  Banken  um  Landbejiß
  und  Ehrenitellen  vergegenmwärtigt,  jo  wird  man  wenig  von
jenem  Leuchten  gewahren.  Man  fieht  in  dem  ©etiimmel  die  Refigton
  Sefu  Ehrifti,  die  reine  Lichtgejtalt  der  Verfon  des  Erlöfers
in  ihrer  wunderpollen  Harmonie  von  verzeihender  Milde  und  unerbittlicher
  Strenge  nicht  mehr,  man  fieht  das  zerriffene  Deutjche
Land  im  Sturm  der  entfejfelten  Leidenjchaften  einem  Abgrunde
zutreiben,  und  bis  auf  diefen  Tag  hegen  viele  die  Meinung,  unjere
Nation  habe  die  unzweifelhaften  Güter,  die  jener  gewaltjame  Bruch)
mit  ihrer  Vergangenheit  zur  Folge  gehabt  Habe,  zu  teuer  bezahlt
und  denken  fich  eine  glänzende  Entwicklung  ihrer  Gelchidfe  auf  dem
Wege  einer  friedlichen  Neform.  Aber  mit  Unrecht.  Gottes  Gedanken
find  nicht  unfere  Gedanfen  und  nicht  auf  dem  Wege  des  Triedens
und  der  gütfichen  Überredung  vollziehen  fich  die  menfchlichen  Gehide.
  Mitten  in  jene  Finjterniffe  hinein  leuchtet  doch  ein  helles
Licht,  und  einer  neuen  Entwidlung  ift  durch  die  befreiende  Tat