Contents : Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

A.  Deutsches
Staatsrecht.

 

1.  Selbsterhaltung,  Staat  und
Souverän.

Die  Selbsterhaltung  als  das  höchste  Ziel  des  Staates,  bis
zum  Wesen  der  Vaterlandsliebe.

Der  Staat,  aus  der  menschlichen  Natur  hervorgegangen,
ist  ein  notwendiges  Gut  der  Menschheit  und  erfüllt
gewisse,  eigentümliche  Zwecke  wie  die  Volkswohlfahrt.
Die  im  Staat  vereinigten  Menschen  wollen  das  Wohl  des
Ganzen  und  das  der  einzelnen  fördern,  soweit  es  mit  dem
Wohl  der  anderen  vereinbar  ist;  sie  wollen  unabhängig,
frei  sein  von  anderen  Völkern:  Jeder  Staat  ist  souverän,  d.
h.  er  ist  vollkommen  unabhängig  und  lebt  nach  eigenen
Gesetzen.

Um  zu  jeder  Zeit  frei  und  unabhängig  zu  sein,  muß  der
Staat  vor  allem  sein  eigenes  Bestehen  sichern.  Die  Selbsterhaltung
  ist  demnach  das  oberste  Recht  jedes  Staates;
der  Schutz  des  Bundesgebietes,  des  innerhalb  desselben
gültigen  Rechts  sowie  die  Pflege  der  Wohlfahrt  des
Deutschen  Volkes,  das  ist  der  Zweck  des  ewigen  Bundes,
der  den  Namen  Deutsches  Reich  führt.  Das  Bestehen
des  Staates  kann  in  Frage  gestellt  werden  durch  andere
Staaten,  sonstige  äußere  Gegner  oder  durch  Feinde  von
innen.

2.  Unsere  Volkstugenden.

Ein  Volk,  welches  sich  seine  Tugenden,  Rechtschaffenheit
  und  lautere  Wahrhaftigkeit  in  allen  Beziehungen,
Treue  gegen  den  Staat,  Fröhlichkeit,  Ordnung,  Fleiß  und
Arbeitsamkeit,  Mäßigkeit  und  Sittsamkeit  erhält,  wird

A.  Deutsches  Staatsrecht.

7

Was  ist  das  Ziel  des  Staates?

 

‚7

Welches  ist  der
wesentliche  Zweck  des
Deutschen  Reichs?

 

/
Welches  sind  einige

 

unserer  erstrebenswerten
Volkstugenden?

Selbsterhaltung,  Staat  und  Souverän.  |  Seite  15