Contents : Rosenheimer Anzeiger. 63. Jahrngang (63)

Beueff:  Erhebung  der  Vorräte  von  Brotgetreide  uno  Mehl
Gerste,  Haser  sowie  Hülsenfrüchten.
Amn,  15.  Februar  sindet  eine  Aufnahme  der  Vortäte  von

Brokgetreide  und  Mehl,  Gerste,  Hafer  und  Hülsenfrüchten  flal!.

Diese  Verratserhebungen  sind  von  außcrordentlicher  Tücgweite
  für  unsere  Vollsernährung  im  Allgemeinen,  wi:  ur  die
Landw#ttschaft  im  Besonderen.  Von  ihrem  Ergebnis  häuzen
michtige  Masnahmen  auf  dem  Gebiet  der  Brot=  und  Fuitermittelversorgung
  ub.

Wir  ermuarten  von  der  Gewissenhaftigleit  und  der  Varerlandeliebe
  der  beteiligten  Kreise,  daß  Alles  ausa#bolen  ur-  5..
iim  :„1  durchaite  genauen  und  zuverlässigen  Ergebnissen  ##
langen,  und  weisen  auedrudlickh  darauf  hin,  daß
der  Am:  zeigepfiichtigen  durch  Stichproben  nachgeprust  „:  Torn.
Zil  diesem  Zwecke  ist  dolnende  angeordnet:

e  MAimr

Zeitlich  maßgebend  für  die  Verratsauftohme  ist  die  Na#)t
vom  ld.  zum  15.  Februar  1917.
2.
Die  Anige  erfolgt  durch  Ausfüllung  der  vorgeschrieben:
berigesormblätter,  welche  ungeilell:  und  bis  längsten
chrlner  1017  abgeholt  werden.

Aleigenslichtige.  denen  ein  Anz  zeigesormblatt  nicht  zugcstellt
  wurde,  haben  ihre  Vorräle  bei  Vermeidung  der  Slaf#
ri  d.reilung  bie  fralciens  10.  Febrnar  dem  Staolmagistrui:
amumelden.

 

 

—

3.

Anzeigeoflichtig  sind:

Die  Vorräte  an  Brotgeltreide,  gedroschen  und  untzedroscäen
  bei  sämtlichen  landwirtschaftlichen
Bektrieben:;

Zdie  Vorräte  an  Gerste,  gedroschen  und  ungedroschen,
lei  sämtlichen  landwirtschaftlichen  Betricben.


3  die  Vorräte  an  Hafer,

a#lbe!  sämtlichen  landwirtschaftlichen
lrieben  —  gedroschen  und  ungedroschen,
!bei  Händlern  oder  Tierhaltern,  denen  Haser
vom  Kommunalverband  abgegeben  wurde.
die  Vorräte  an  Mehl,
„y)ei  sämtlichen  Unternehmern  landwirt
sckastlicher  Betriebe,  die  von  dem  Rechte  der
Selbstrersorgung  Gebrauch  machen,  d.  h.  die  sich  und
die  Angehörigen  ihrer  Wirtschaft  einschließlich  des  Gesmdes
  usm.  aus  selbitgebauten  Brotgetreidevorräten  mit

VBe-—–



Mehl  und  Brot  versorgen,
kabei  Bäckern,  Konditoren  und  Mehlhändlern,
  joweit  ihnen  der  Kommunalverband  Mehl  für

ibren  (Gesckästebetrieb  algegeben  hat.
die  Norräte  an  Hulsenfrüchten  aller  Art  (Erbsen,  Bohnen,
Vipien  einid  liettlich  Aderbohnen  und  Peluscklen)  mit  Ausnal##e
  von  Wicken  und  Lupinen  sowie  Pe#eng:  (Hülsente
  aller  Art.  untereinander  oder  mit  Körnerfruckten
emischt.)  gedroschen  und  ungedroschen,  bei  lämntrirsk
  on  landwirtschaftlichen  Betrieben.

  

4.
Nutameigenflichtig  sind  die  Vorräte,  welche  von  der  Milrterwaltung
  abgegeben  wurden.
5

Die  Aufnahme  der  Vorräte  und  die  wahrheitsgemäße  Ausf#
  na  der  Anzeigen  obliegt  den  Betriebsinhabern  oder  deren
Rertreiern  (Chefrauen)  und  erstreckt  sich  auf  alle  im  Eigentum
der  Amzeigerflichtigen  besindlichen  Vorräte.  Vorräte  in  iremöen
Eraschein.  (betreideböden  usw.  sind  von  dem  Eigemumer  an
klreinen.

Lichträle  an  Mehl  und  -m—im  renem  Brotgetreiob,  GOer#e
undb  Hasen  find  in  Kemner  und  Pfund  anzugeben  und  daher
or  NAuelllng  der  Anzeigen  zuwiegen.  Die  ungedrof  benen
Vorrate  sind  schätungeweise  nach  dem  Körnerertrag  eimm.
—  I1.  9

7.

vorsaulich  die  Angaben.  zu  denen  er  auf  Grund
t  Verordn#ung  verxilichtet  in,  nicht  in  der  gesenten  Frin

iie:  oder  wissentlich  unrichige  oder  unvollflär  ndig:  Anga-*
  1  Prracht  oder  der  Vorschrist  im  §  11  zuwider  die  Durchiuchung
ber  die  Einsicht  der  Geschäfter  apiere  oder  „Bücher  verwe  iger!.
nn  mi:  Getängnis  bis  zu  einem  Jahre  und  mit-  (Herdstrase
b.##an  jelmanifend  Mark  oder  mit  einer  dieser  Steafen  bemail.
  Reben  der  Strase  tonnen  Vorräte,  die  verschwicge  n  wor
den  fur.  eingeiogen  werden,  ohne  Unterschied,  ab  'se  dem
Anteigenflichtigen  gehören  oder  nicht.

Wer  fahrlassig  die  Angaben,
diese:  Verordnung  verpflichtet  ist,  nicht  in  der  gesetzten  Frist
erftattel,  nder  unrichtige  oder  unwollständige  Angaben  macht
wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  dreitansend  Mark  bestraft.

Rosenheim,  den  7.  Februar  1917.

Stadtmagistrat.

..
Wer

zu  denen  er  auf  Grund

peisonliche

K.  W##tamt  Gberandarf

versteigert:
I.  Montag,  10.  Febrnar  1917,  vorm.  11  Uhr  im  Bern.
#Lieder  schen  Gasthause  in  Nußdorf,  aus  den  Innauen:
22  lem  Paxpel=  und  Weidenstammholz,

54  Ster  Pappel=  und  Weidennutzrrügel,
7)  Ster  GErlen=  Weiden-,  u.  axpel=  Prägelbelz  und
10  Ster  Birken-Prügel.

II.  Tounerotag,  22  Februar  1917.  Verm.  10  Uhr  im
Funk  schen  Gasthause,  (zum  Heswirt)  in  Oberandorf  vom

1Gießenkach  Lagerrlatz:

100  Ster  A#uchen=  mutzscheiter  (sexen.  ut

Ster  Buchen-Brennbolz  und

Ster  Nadel-Brennholz.

Das  Brennholz  vom  Giebenbachlagerplab  ist  für  den  Lokal-18


bebarf  bestimmt.

Vaterländiseber  Mllsdienst.

Auffor  derung  des  Kriegsminiseriums  zu.  reiwilllgen.
  Meldung  gemäh  §  7  Absau  2  des  Gesetzes
fär  den  vaterländischen  Hilfedienst.

Es  werden  gebraucht:

5  Schreiber
2  Ordonnanzen
3  Telefoniften.

Auch  weibliche  Hilfskräste  können  sich  meld#n.
Melduagen  find  zu  richten  an  die  Saulerungsanflalt  Rofenheim
Vorstellungen  von  10—12  Ubr  vormittags  im

Verwaltungsgebäude.  1721

Die  Rriegsomistelle  München.

riter  holz)

 

*  Gemisserhaften  Auterrigt
im  Zitherspiel  und  Streichmelodion,  an  Anfänger  und

Vorgeschrittene  erteilt  bis  zur  vollendeten  Virtuosttät
Fraun  Käthe  Gartor#,  Sithervirtuofin  Ien  Ranges.
Max-Joseph-pPlatz  14,  Rüchgebaude  II.
LIIIII  Sablreiche  Anerhemungen.

 

 

Zahn-Praxis

Franz  Held

Rosenheim
Kaufhaus  Wilheln.
Speechstuocen  v.  6—4  Inhm.  Se##-  und  Feiertars  ##a#r  v.  98—  3  Uhr

Plomben  aus  Prima  Haterlal

Resckeashten,  Kronca  ##d  Ste##l#
Lah#rzut  a  On##  ν.

Zab  -  üOgscratione

##  ce  netosten  schmer  #liheden  Nindd#.

Ganze  Cebiszea
g##aselgose
rollds  g'eoels  e#.

Telief.  178  Tell.  178

 

 

 

Pruch  u.Vorfall-Teidende

nden  slchere  Hllfe  urter  Garantio.  Hunderte  von  Dankschrelben  Ge.
heilter  liegen  zur  Einsicht  auf.

 

Bekanntmachung

Beuess:  Ausfuhrverbot  für  Sauerkraut.

Der  Stadtmagistrat  Rosenheim  bestimmt  auf  Grund  des
812  SZiffer  5  und  17  der  Bundesratsverordnung  über  die  Errichtung
  von  Preisprüfungsstellen  und  die  Versorgungsregelung
  vem  25.  September  und  4.  November  1915,  sowie  der
BZaner  Auseführungsbestimmungen  hierzu  vom  18.  Otktover
1915  mit  sofortiger  Wirksamkeit  folgendes:

8
Die  Ausfuhr  von  Sauerkraut  aus  dem  Stadtbezirk  Rosenbeim
  ist  verboten.  Der  Magistrat  behält  sich  vor  in  rbestimnen.
Fällen  Ausfuhrgenehmigung  zu  erteilen.  Ge
gung  sind  beim  Stadtmagistrat  selfunch  e  ——

§  2.

Juwiderhandlungen  gegen  vorstehende  ###ordnungen  werden
  mit  Bhan  bi  Mon##ten  #der  mit  Gelostrafe
bis  zu  1500  Mark  bestrast.

Rosenheim,  den  8.  Februar  1917.

Stadtmagistrat.

Genebmir.


Na#  u.  Nans  Onel,  Bandagen-  Spezialisten,
Müschen,  Baldestrasse  1  I11.
Darnlserheilben:  Nachdem  ich  in  der  Zeitur  rann  Auf  Bie  aufmerksam
J  ceile  ich  Ihnen  mit.  daess  ich  mit  Ibrer  Vorfall-Bandage  Fross
eden  bin.  Obtwehl  ich  zuerst  meinor  Asbeit  micht  ##
*—  konnte,  jotzt  aber  aller  Arbel,  ohne  lekglichen  Schmerr  bo.
vor#chen  kann,  so  möchte  ich  Inon  luemu  meinen  herzlichstor
Dank  aussprechen.  Jch  finde  diese  Innde  lur  eino  Wohnat  und  werde
Sie  bei  jeder  Gelegenheit  bestens  ompfelle

Frau  S.  U.  ee.  Reichenbschstrase
Ich  teile  Imnen  mit,  d4ass  meine  3  Söhne  vom  Bruchlelden  gns.

lch  gebellt  elad  und  sproche  ur  nun  weldeen  besten  Dank  aus.

Da  Schmitzenberger,  Vaueroorteen,
Es  lst  wahrhaltg  keine  Reklamemscherei,  venn  ie

Als  erste  Bandagls#in  id  Müschen  erMare.  Vor  4  Inren  liess  ieh
auf  Anraten  des  lierrn  Dr.  Böhm  bei  M  2  Bandagen  uno.  Fedel

aehen,  dell  ch  #n%  noch  zur  Zurttesen  it  trage.  Es  eln
Re  Bruchteile  sind  abi  □—--.  *  mol.
nem  21  J.d  *  r.  z  loh  63  Jahre.  Hlite  lch  damals  elne  Opel
DBandase  bekommen,  wiren  melne  *  Diunt  Herr  Dr.  Böhn
beite  es  er  sa#e  als:  „Eln#e#  Ban  ———
###r  Fra  Opel  machen.“  Von  mir  E.  ehen  Opel  *  jedem  Loldender
destens  empfehlen.  Georg  Rauch,  Privatmann,  München
Kan#  Ihnen  su  melner  grossen  Freude  rasn  dass  Sle  unger
2  Buben  von  ihren  Leistenbelchen  in  er  Zelt  vo  *—  #e#e

Frnn  COpe

ald  un

 

haben  und  epreche  ihnen  desh  —
Bernb.  un  Snscer:  vᷣn  in  Min-