Beueff: Erhebung der Vorräte von Brotgetreide uno Mehl
Gerste, Haser sowie Hülsenfrüchten.
Amn, 15. Februar sindet eine Aufnahme der Vortäte von
Brokgetreide und Mehl, Gerste, Hafer und Hülsenfrüchten flal!.
Diese Verratserhebungen sind von außcrordentlicher Tücgweite
für unsere Vollsernährung im Allgemeinen, wi: ur die
Landw#ttschaft im Besonderen. Von ihrem Ergebnis häuzen
michtige Masnahmen auf dem Gebiet der Brot= und Fuitermittelversorgung
ub.
Wir ermuarten von der Gewissenhaftigleit und der Varerlandeliebe
der beteiligten Kreise, daß Alles ausa#bolen ur- 5..
iim :„1 durchaite genauen und zuverlässigen Ergebnissen ##
langen, und weisen auedrudlickh darauf hin, daß
der Am: zeigepfiichtigen durch Stichproben nachgeprust „: Torn.
Zil diesem Zwecke ist dolnende angeordnet:
e MAimr
Zeitlich maßgebend für die Verratsauftohme ist die Na#)t
vom ld. zum 15. Februar 1917.
2.
Die Anige erfolgt durch Ausfüllung der vorgeschrieben:
berigesormblätter, welche ungeilell: und bis längsten
chrlner 1017 abgeholt werden.
Aleigenslichtige. denen ein Anz zeigesormblatt nicht zugcstellt
wurde, haben ihre Vorräle bei Vermeidung der Slaf#
ri d.reilung bie fralciens 10. Febrnar dem Staolmagistrui:
amumelden.
—
3.
Anzeigeoflichtig sind:
Die Vorräte an Brotgeltreide, gedroschen und untzedroscäen
bei sämtlichen landwirtschaftlichen
Bektrieben:;
Zdie Vorräte an Gerste, gedroschen und ungedroschen,
lei sämtlichen landwirtschaftlichen Betricben.
3 die Vorräte an Hafer,
a#lbe! sämtlichen landwirtschaftlichen
lrieben — gedroschen und ungedroschen,
!bei Händlern oder Tierhaltern, denen Haser
vom Kommunalverband abgegeben wurde.
die Vorräte an Mehl,
„y)ei sämtlichen Unternehmern landwirt
sckastlicher Betriebe, die von dem Rechte der
Selbstrersorgung Gebrauch machen, d. h. die sich und
die Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich des Gesmdes
usm. aus selbitgebauten Brotgetreidevorräten mit
VBe-—–
Mehl und Brot versorgen,
kabei Bäckern, Konditoren und Mehlhändlern,
joweit ihnen der Kommunalverband Mehl für
ibren (Gesckästebetrieb algegeben hat.
die Norräte an Hulsenfrüchten aller Art (Erbsen, Bohnen,
Vipien einid liettlich Aderbohnen und Peluscklen) mit Ausnal##e
von Wicken und Lupinen sowie Pe#eng: (Hülsente
aller Art. untereinander oder mit Körnerfruckten
emischt.) gedroschen und ungedroschen, bei lämntrirsk
on landwirtschaftlichen Betrieben.
4.
Nutameigenflichtig sind die Vorräte, welche von der Milrterwaltung
abgegeben wurden.
5
Die Aufnahme der Vorräte und die wahrheitsgemäße Ausf#
na der Anzeigen obliegt den Betriebsinhabern oder deren
Rertreiern (Chefrauen) und erstreckt sich auf alle im Eigentum
der Amzeigerflichtigen besindlichen Vorräte. Vorräte in iremöen
Eraschein. (betreideböden usw. sind von dem Eigemumer an
klreinen.
Lichträle an Mehl und -m—im renem Brotgetreiob, GOer#e
undb Hasen find in Kemner und Pfund anzugeben und daher
or NAuelllng der Anzeigen zuwiegen. Die ungedrof benen
Vorrate sind schätungeweise nach dem Körnerertrag eimm.
— I1. 9
7.
vorsaulich die Angaben. zu denen er auf Grund
t Verordn#ung verxilichtet in, nicht in der gesenten Frin
iie: oder wissentlich unrichige oder unvollflär ndig: Anga-*
1 Prracht oder der Vorschrist im § 11 zuwider die Durchiuchung
ber die Einsicht der Geschäfter apiere oder „Bücher verwe iger!.
nn mi: Getängnis bis zu einem Jahre und mit- (Herdstrase
b.##an jelmanifend Mark oder mit einer dieser Steafen bemail.
Reben der Strase tonnen Vorräte, die verschwicge n wor
den fur. eingeiogen werden, ohne Unterschied, ab 'se dem
Anteigenflichtigen gehören oder nicht.
Wer fahrlassig die Angaben,
diese: Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist
erftattel, nder unrichtige oder unwollständige Angaben macht
wird mit Geldstrafe bis zu dreitansend Mark bestraft.
Rosenheim, den 7. Februar 1917.
Stadtmagistrat.
..
Wer
zu denen er auf Grund
peisonliche
K. W##tamt Gberandarf
versteigert:
I. Montag, 10. Febrnar 1917, vorm. 11 Uhr im Bern.
#Lieder schen Gasthause in Nußdorf, aus den Innauen:
22 lem Paxpel= und Weidenstammholz,
54 Ster Pappel= und Weidennutzrrügel,
7) Ster GErlen= Weiden-, u. axpel= Prägelbelz und
10 Ster Birken-Prügel.
II. Tounerotag, 22 Februar 1917. Verm. 10 Uhr im
Funk schen Gasthause, (zum Heswirt) in Oberandorf vom
1Gießenkach Lagerrlatz:
100 Ster A#uchen= mutzscheiter (sexen. ut
Ster Buchen-Brennbolz und
Ster Nadel-Brennholz.
Das Brennholz vom Giebenbachlagerplab ist für den Lokal-18
bebarf bestimmt.
Vaterländiseber Mllsdienst.
Auffor derung des Kriegsminiseriums zu. reiwilllgen.
Meldung gemäh § 7 Absau 2 des Gesetzes
fär den vaterländischen Hilfedienst.
Es werden gebraucht:
5 Schreiber
2 Ordonnanzen
3 Telefoniften.
Auch weibliche Hilfskräste können sich meld#n.
Melduagen find zu richten an die Saulerungsanflalt Rofenheim
Vorstellungen von 10—12 Ubr vormittags im
Verwaltungsgebäude. 1721
Die Rriegsomistelle München.
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im Zitherspiel und Streichmelodion, an Anfänger und
Vorgeschrittene erteilt bis zur vollendeten Virtuosttät
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Rosenheim
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Telief. 178 Tell. 178
Pruch u.Vorfall-Teidende
nden slchere Hllfe urter Garantio. Hunderte von Dankschrelben Ge.
heilter liegen zur Einsicht auf.
Bekanntmachung
Beuess: Ausfuhrverbot für Sauerkraut.
Der Stadtmagistrat Rosenheim bestimmt auf Grund des
812 SZiffer 5 und 17 der Bundesratsverordnung über die Errichtung
von Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung
vem 25. September und 4. November 1915, sowie der
BZaner Auseführungsbestimmungen hierzu vom 18. Otktover
1915 mit sofortiger Wirksamkeit folgendes:
8
Die Ausfuhr von Sauerkraut aus dem Stadtbezirk Rosenbeim
ist verboten. Der Magistrat behält sich vor in rbestimnen.
Fällen Ausfuhrgenehmigung zu erteilen. Ge
gung sind beim Stadtmagistrat selfunch e ——
§ 2.
Juwiderhandlungen gegen vorstehende ###ordnungen werden
mit Bhan bi Mon##ten #der mit Gelostrafe
bis zu 1500 Mark bestrast.
Rosenheim, den 8. Februar 1917.
Stadtmagistrat.
Genebmir.
Na# u. Nans Onel, Bandagen- Spezialisten,
Müschen, Baldestrasse 1 I11.
Darnlserheilben: Nachdem ich in der Zeitur rann Auf Bie aufmerksam
J ceile ich Ihnen mit. daess ich mit Ibrer Vorfall-Bandage Fross
eden bin. Obtwehl ich zuerst meinor Asbeit micht ##
*— konnte, jotzt aber aller Arbel, ohne lekglichen Schmerr bo.
vor#chen kann, so möchte ich Inon luemu meinen herzlichstor
Dank aussprechen. Jch finde diese Innde lur eino Wohnat und werde
Sie bei jeder Gelegenheit bestens ompfelle
Frau S. U. ee. Reichenbschstrase
Ich teile Imnen mit, d4ass meine 3 Söhne vom Bruchlelden gns.
lch gebellt elad und sproche ur nun weldeen besten Dank aus.
Da Schmitzenberger, Vaueroorteen,
Es lst wahrhaltg keine Reklamemscherei, venn ie
Als erste Bandagls#in id Müschen erMare. Vor 4 Inren liess ieh
auf Anraten des lierrn Dr. Böhm bei M 2 Bandagen uno. Fedel
aehen, dell ch #n% noch zur Zurttesen it trage. Es eln
Re Bruchteile sind abi □—--. * mol.
nem 21 J.d * r. z loh 63 Jahre. Hlite lch damals elne Opel
DBandase bekommen, wiren melne * Diunt Herr Dr. Böhn
beite es er sa#e als: „Eln#e# Ban ———
###r Fra Opel machen.“ Von mir E. ehen Opel * jedem Loldender
destens empfehlen. Georg Rauch, Privatmann, München
Kan# Ihnen su melner grossen Freude rasn dass Sle unger
2 Buben von ihren Leistenbelchen in er Zelt vo *— #e#e
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Bernb. un Snscer: vᷣn in Min-