Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Münzgesetzes  vom  9.  Juli  1873  festgesetzten  Werthverhältnisse  für  Rechnung  des  Deutschen
  Reichs  sowohl  in  Zahlung  genommen,  als  auch  gegen  Reichs=  oder  Landesmünzen
umgewechselt.

Nach  dem  31.  August  1876  werden  derartige  Münzen  auch  von  diesen  Kassen  weder
  in  Zahlung  noch  zur  Umwechselung  angenommen.

8.  3.

Die  Verpflichtung  zur  Annahme  und  zum  Umtausch  (§.  2)  findet  auf  durchlöcherte
und  anders  als  durch  den  gewöhnlichen  Umlauf  im  Gewicht  verringerte,  ingleichen  auf
verfälschte  Münzstücke  keine  Anwendung.

Berlin,  den  12.  April  1876.  Der  Reichskanzler.
v.  Bismarck.

Versügung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen,  betreffend  die  Außerkurssetzung  von
Scheidemünzen  der  Thalerwährung.  Vom  26.  April  1876.

Unter  Bezugnahme  auf  vorstehend  abgedruckte,  im  Reichsgesetzblatt  S.  162  erschienene
  Bekanntmachung  des  Herrn  Reichskanzlers  wird  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht,
daß  die  in  dieser  Bekanntmachung  näher  bezeichneten  Scheidemünzen  der  Thalerwährung
von  den  diesseitigen  öffentlichen  Kassen  in  Gemäßheit  des  §.  4  der  K.  Verordnung  vom
5.  März  1875,  betreffend  die  Einführung  der  Reichsmarkrechnung  (Reg.  Blatt  S.  161),
vom  1.  Juni  d.  J.  an  nicht  mehr  werden  in  Zahlung  angenommen  werden.

Stuttgart,  den  26.  April  1876.  Sick.  Renner.

gekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Verleihung  der  juristischen  perfönlichkeit
an  den  Kleinkinderrettungs-Verein  in  Stuttgart.  Vom  20.  April  1876.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  20.  April
dem  Kleinkinderrettungs-Verein  in  Stuttgart  auf  Grund  der  vorgelegten  Statuten  das
Recht  der  juristischen  Persönlichkeit  gnädigst  verliehen,  was  mit  dem  Anfügen  öffentlich
bekannt  gemacht  wird,  daß  der  Verein  seinen  rechtlichen  Wohnsitz  in  Stuttgart  hat.

Stuttgart,  den  20.  April  1876.  Sick.