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28 Karl I. der Große 768—814.
seine Herrschaft über das Land der Abodriten auszudehnen, wurde
aber (808) durch Karls ältesten Sohn zurückgeworfen. Ein zweiter
Feldzug der Dänen (810), der zu Wasser und zu Lande gegen die
Franken gerichtet war, kam nicht zur Ausführung, da Gottfried von
seinen Leuten erschlagen wurde und sein Nachfolger sofort Frieden schloß.
[Karls Machtstellung; die Kaiserkrönung 800.] Infolge
so vieler glücklicher Kriege hatte das Reich einen großartigen Umfang
erhalten; es grenzte im Norden an die Eider, im Osten an die Raab,
in Italien an den Liris und in Spanien an den Ebro. Karl nahm
unter den Fürsten Europas unstreitig die erste Stelle ein, und es kam
daher der Gedanke auf, die weströmische Kaiserwürde zu erneuern
und auf Karl den Großen zu übertragen. Die Ausführung dieses
Gedankens erfolgte zu Weihnachten 800 in Rom. Karl wurde damals
von der römischen Geistlichkeit und Bürgerschaft zum römischen
Kaiser gewählt und am 25. Dezember vom Papste Leo III. in der
Peterskirche auf feierliche Weise gekrönt; das Volk rief ihm zu: „Dem
Augustus Karl, dem von Gott gekrönten großen und friedebringenden
Kaiser der Römer, Leben und Sieg!“ Der Kalif von Bagdad, Harün
al Raschrd, damals der größte Herrscher des Orients, schickte ihm
kostbare Geschenke, und der oströmische Kaiser erkannte ihn in seiner
neuen Würde an. Für die fernere Geschichte war aber die Kaiser-
krönung Karls ein überaus wichtiges Ereignis; denn von jetzt ab ver-
flochten sich die Geschicke Deutschlands mit denen Italiens, und wie
der Papst als das geistliche Haupt, so wurde der Kaiser jetzt als
das weltliche Haupt des christlichen Abendlandes angesehen.
Die Verfassung und Derwaltung. [König und Volk.] Die
Verfassung in der Karolingerzeit ist im ganzen dieselbe wie zur
Zeit der Merowinger; nur die Macht des Königs ist besonders seit
der Kaiserkrönung gestiegen. Karl gebietet fast unumschränkt; denn
die Reichsversammlung, das sogen. Maifeld, an dem nach wie vor
alle Freien teilnehmen dürfen, wird überhaupt nicht mehr befragt
und der Rat der Großen nur dann eingeholt und befolgt, wenn es
dem Könige beliebt. Die etwa gefaßten Beschlüsse, die man nach ihrer
spätern Einteilung (in Kapitel) Kapitularien nannte, werden dem
Volke nur mitgeteilt und von ihm durch Zuruf angenommen. Im
Herbste sindet dann noch eine Versammlung solcher geistlicher und
weltlicher Großen statt, die vom König besonders geladen sind und mit
ihm die Gesetze für die Verkündigung auf dem Maifeld vorberaten.