Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Erster Teil: Die deutsche Geschichte bis zum westfälischen Frieden. (1)

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28 Karl I. der Große 768—814. 
seine Herrschaft über das Land der Abodriten auszudehnen, wurde 
aber (808) durch Karls ältesten Sohn zurückgeworfen. Ein zweiter 
Feldzug der Dänen (810), der zu Wasser und zu Lande gegen die 
Franken gerichtet war, kam nicht zur Ausführung, da Gottfried von 
seinen Leuten erschlagen wurde und sein Nachfolger sofort Frieden schloß. 
[Karls Machtstellung; die Kaiserkrönung 800.] Infolge 
so vieler glücklicher Kriege hatte das Reich einen großartigen Umfang 
erhalten; es grenzte im Norden an die Eider, im Osten an die Raab, 
in Italien an den Liris und in Spanien an den Ebro. Karl nahm 
unter den Fürsten Europas unstreitig die erste Stelle ein, und es kam 
daher der Gedanke auf, die weströmische Kaiserwürde zu erneuern 
und auf Karl den Großen zu übertragen. Die Ausführung dieses 
Gedankens erfolgte zu Weihnachten 800 in Rom. Karl wurde damals 
von der römischen Geistlichkeit und Bürgerschaft zum römischen 
Kaiser gewählt und am 25. Dezember vom Papste Leo III. in der 
Peterskirche auf feierliche Weise gekrönt; das Volk rief ihm zu: „Dem 
Augustus Karl, dem von Gott gekrönten großen und friedebringenden 
Kaiser der Römer, Leben und Sieg!“ Der Kalif von Bagdad, Harün 
al Raschrd, damals der größte Herrscher des Orients, schickte ihm 
kostbare Geschenke, und der oströmische Kaiser erkannte ihn in seiner 
neuen Würde an. Für die fernere Geschichte war aber die Kaiser- 
krönung Karls ein überaus wichtiges Ereignis; denn von jetzt ab ver- 
flochten sich die Geschicke Deutschlands mit denen Italiens, und wie 
der Papst als das geistliche Haupt, so wurde der Kaiser jetzt als 
das weltliche Haupt des christlichen Abendlandes angesehen. 
Die Verfassung und Derwaltung. [König und Volk.] Die 
Verfassung in der Karolingerzeit ist im ganzen dieselbe wie zur 
Zeit der Merowinger; nur die Macht des Königs ist besonders seit 
der Kaiserkrönung gestiegen. Karl gebietet fast unumschränkt; denn 
die Reichsversammlung, das sogen. Maifeld, an dem nach wie vor 
alle Freien teilnehmen dürfen, wird überhaupt nicht mehr befragt 
und der Rat der Großen nur dann eingeholt und befolgt, wenn es 
dem Könige beliebt. Die etwa gefaßten Beschlüsse, die man nach ihrer 
spätern Einteilung (in Kapitel) Kapitularien nannte, werden dem 
Volke nur mitgeteilt und von ihm durch Zuruf angenommen. Im 
Herbste sindet dann noch eine Versammlung solcher geistlicher und 
weltlicher Großen statt, die vom König besonders geladen sind und mit 
ihm die Gesetze für die Verkündigung auf dem Maifeld vorberaten.
	        
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