Full text: Die deutsche und die brandenburgisch-preußische Geschichte. Dritter Teil: Preußisch-deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs des Großen bis zur Gegenwart. (3)

Friedrich Wilhelm II. 9 
folgten diesen Vorgang mit lebhafter Teilnahme. Als aber im 
fernern Verlaufe der Umwälzung das Königtum in Frankreich 
abgeschafft, eine Republik eingeführt und eine Schreckens- 
herrschaft, die alle Grundfesten des Staates erschütterte, auf- 
gerichtet wurde, da wandten sich alle Verständigen mit Abscheu von 
den französischen Bestrebungen ab. Die europäischen Fürsten 
schlossen Bünde (Koalitionen) gegen Frankreich und führten 
erbitterte Kriege mit ihm. Die Folge davon war, daß Frankreich 
selbst, um nach außen und im Innern endlich zur Ruhe zu gelangen, 
einem gewaltigen General, dem Korsen Napoleon Bonaparte, 
nach und nach alle Macht übertrug, und dieser regierte schließlich das 
Land fast ebenso unbeschränkt, wie die Könige vor der Revolution. 
Aber allmählich brachen sich die berechtigten Gedanken der 
französischen Umwälzung in den meisten Staaten Europas doch 
Bahn, so namentlich die Teilnahme des Volkes an der Regierung 
(Gesetzgebung und Geldbewilligungsrecht) und die Aufhebung aller 
Vorrechte (Privilegien) der Geistlichkeit und des Adels. 
Ursachen der Revolution und neue Volkswirtschaftslehren. 
[Politische und wirtschaftliche Zustände Frank- 
reichs vor 1789.] Die Ursachen der Revolution lagen zum 
Teil weit zurück, besonders aber in den schlechten politischen und 
wirtschaftlichen Zuständen Frankreichs unter den letzten drei 
Herrschern, nämlich Ludwig XIV. (1643—1715), seinem Urenkel 
Ludwig XV. (1715—1774) und dessen Enkel Ludwig XVI. 
(1774—1793). Ein großer Übelstand in diesen Zeiten war 
1. die Schwäche der Regierung. Die Könige regierten 
staatsrechtlich zwar schon lange selbstherrlich und mit großer Willkür; 
genügte doch ein einfacher schriftlicher Befehl (lettre de cachet) 
zur Verhaftung eines Untertanen. Aber in Wirklichkeit wurde ihre 
Macht immer mehr durch das Pariser Parlament, d. i. der 
höchste Gerichtshof Frankreichs, eingeschränkt. Denn dieses hatte 
sich allmählich das Recht angeeignet, ebenfalls gesetzliche Ver- 
fügungen zu erlassen, und solche widersprachen immer öfter denen 
des Königs. Das Beispiel des Ungehorsams fand dann Nachahmung 
im ganzen Volke: man achtete nicht mehr die Gesetze, entzog sich den 
Steuerzahlungen oder vergriff sich an den königlichen Forsten, die 
man hier und da ohne weiteres in Ackerland verwandelte. Das 
Parlament schützte dabei gerade gern die unteren Bevölkerungs-
	        
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