86 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen.
Gesellschaft, für die er einmal den Namen „Gemeinde“ vorschlägt,
bezeiehnet er als eine dem Staate vorbergehende Vereinigung
ohne Imperium. Sie sei für viele Stämme die höchste Form des
geselligen Daseins, und der Staatenbund der dreizehn Schweizer
Kantone ist ihm ein Beispiel einer societas sine imperio mitten
im zivilisierten Europa. Gesellschaft ist also für Sehlözer eine
größere anarehische menschliche Vereinigung. In dieser Ver-
einigung entstehen aber bereits Rechtsregeln, deren Befolgung
allerdings „von der Ehrlichkeit eines jeden‘ abhängt, da Richter
und Strafe in der Gesellschaft noch nicht existieren; ferner ent-
stehen auf Grund des Eigentums und der ökonomischen Berufe
soziale Klassen, ein Adelstand hebt sich über die anderen empor,
die Begriffe von Ehre und Vaterland entwiekeln sich. Der Staat
tritt daher mit seinem Imperium zu der bereits reich gegliederten
Gesellschaft erst später hinzu, um sie zu schützen und zu leiten?).
Der Staat erhebt sıch also nıeht über eine unterschiedslose Masse
einzelner Individuen, sondern findet bereits ein dureh verschieden-
artige ökonomische und geistige Elemente reich gegliedertes
Volk vor.
Auf anderem Wege und in folgenreicherer Weise als Schlözer,
der vorläufig ohne Anhänger blieb, hat sich ein selbständiger
Gesellschaftsbegriff in Frankreich ausgebildet. Auch er reicht in
seinen Wurzeln auf das Naturrecht zurück. Es war zuerst
Rousseau, der Staat und Gesellschaft in Gegensatz gestellt hat,
wenn er auch zwischen beiden keine terminologische Scheidung
vornimmt. Dieser letztere Umstand trägt wohl hauptsächlich die
Schuld daran, daß selbst die gründliehsten Kenner der Geschiehte
der Staatslehre die Bedeutung der Ausführungen Rousseaus gänz-
lich übersehen haben. R. v. Mohl behauptet von Rousseau, daß
diesem der Gedanke der Gesellschaft ganz fremd geblieben sei?).
Er ahnte bei diesem Satze nicht, daß sein Begriff der Gesellschaft
im wesentlichen sehon bei Rousseau zu finden ist.
In dem oft zitierten und sehr selten gelesenen Discours sur
l’economie politique, den Rousseau für die Enzyklopädie ge-
schrieben hat, findet sieh folgendes ausgesprochen:
„Jede staatliche Gesellschaft ist aus anderen kleinen Gesell-
schaften zusammengesetzt, die verschiedenen Gattungen angehören,
I) A.a.0. S.63£f.
2) Geschichte der Lit. der StW. I S. 77.