Full text: Allgemeine Staatslehre

86 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
Gesellschaft, für die er einmal den Namen „Gemeinde“ vorschlägt, 
bezeiehnet er als eine dem Staate vorbergehende Vereinigung 
ohne Imperium. Sie sei für viele Stämme die höchste Form des 
geselligen Daseins, und der Staatenbund der dreizehn Schweizer 
Kantone ist ihm ein Beispiel einer societas sine imperio mitten 
im zivilisierten Europa. Gesellschaft ist also für Sehlözer eine 
größere anarehische menschliche Vereinigung. In dieser Ver- 
einigung entstehen aber bereits Rechtsregeln, deren Befolgung 
allerdings „von der Ehrlichkeit eines jeden‘ abhängt, da Richter 
und Strafe in der Gesellschaft noch nicht existieren; ferner ent- 
stehen auf Grund des Eigentums und der ökonomischen Berufe 
soziale Klassen, ein Adelstand hebt sich über die anderen empor, 
die Begriffe von Ehre und Vaterland entwiekeln sich. Der Staat 
tritt daher mit seinem Imperium zu der bereits reich gegliederten 
Gesellschaft erst später hinzu, um sie zu schützen und zu leiten?). 
Der Staat erhebt sıch also nıeht über eine unterschiedslose Masse 
einzelner Individuen, sondern findet bereits ein dureh verschieden- 
artige ökonomische und geistige Elemente reich gegliedertes 
Volk vor. 
Auf anderem Wege und in folgenreicherer Weise als Schlözer, 
der vorläufig ohne Anhänger blieb, hat sich ein selbständiger 
Gesellschaftsbegriff in Frankreich ausgebildet. Auch er reicht in 
seinen Wurzeln auf das Naturrecht zurück. Es war zuerst 
Rousseau, der Staat und Gesellschaft in Gegensatz gestellt hat, 
wenn er auch zwischen beiden keine terminologische Scheidung 
vornimmt. Dieser letztere Umstand trägt wohl hauptsächlich die 
Schuld daran, daß selbst die gründliehsten Kenner der Geschiehte 
der Staatslehre die Bedeutung der Ausführungen Rousseaus gänz- 
lich übersehen haben. R. v. Mohl behauptet von Rousseau, daß 
diesem der Gedanke der Gesellschaft ganz fremd geblieben sei?). 
Er ahnte bei diesem Satze nicht, daß sein Begriff der Gesellschaft 
im wesentlichen sehon bei Rousseau zu finden ist. 
In dem oft zitierten und sehr selten gelesenen Discours sur 
l’economie politique, den Rousseau für die Enzyklopädie ge- 
schrieben hat, findet sieh folgendes ausgesprochen: 
„Jede staatliche Gesellschaft ist aus anderen kleinen Gesell- 
schaften zusammengesetzt, die verschiedenen Gattungen angehören, 
  
I) A.a.0. S.63£f. 
2) Geschichte der Lit. der StW. I S. 77.
	        
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