110 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen.
Es ist übrigens eine sich stets wiederholende Erscheinung,
daß in den großen sozialen Parteikämpfen immer ein Element
des Menschen mit dem ganzen Menschen identifiziert wird. So
ist in dem Zeitalter der Glaubenskriege der Mensch wesentlich
als religiöses Geschöpf betrachtet worden; die Revolution und
das sie vorbereitende Naturrecht haben in der Freiheit das Wesen
des Menschen gesucht. Der Mensch ist ein seiner Natur nach
freies Wesen, ist die Grundthese des contrat social!). Die neuere
Nationalitätenlehre betrachtet den Menschen als ein wesentlich
einer begrenzten Kulturgemeinschaft, die neueste Rassentheorie
als ein einer konstanten Blutgemeinschaft zugehöriges Indivi-
duum, das von andersgearteten streng zu trennen und mit ihnen
um den geistigen und wirtschaftlichen Sieg zu ringen bestimmt
ist. Der moderne Sozialismus hingegen erfaßt den Menschen als
ein ausschließlich von seinen wirtschaftlichen Interessen be-
herrschtes Subjekt und betrachtet alle anderen Erscheinungen des
Gemeinlebens als Nebenprodukte der einen großen Grundkraft.
Wie auf anderen sozialen Gebieten so auch auf dem der Wirt-
schaft ist der Staat nicht nur Wirkung, sondern auch Ursache®).
Zwar ist er nicht imstande, in sozialistischer Weise die ganze
Volkswirtschaft zu leiten. Nur vereinzelte, keineswegs muster-
gültige Organisationen dieser Art, wie das Inkareich in Peru und
den Jesuitenstaat ın Paraguay, hat die Geschichte aufzuweisen.
Aber die staatliche Rechtsordnung, unter deren Schutz sich das
Wirtschaftsleben vollzieht, fördert — oder hindert — es nach
den verschiedensten Richtungen. Mobilisierung des Grundbesitzes,
Freiteilbarkeit von Grund und Boden, Familienfideikommisse und
Stammgüter, Anerbenrecht, Testierfreiheit, Handelsgesellschaften,
Wechsel und Schecks, Freihandel und Schutzzoll und hundert
andere rechtliche Einrichtungen und staatliche Vorkehrungen re-
gulieren die gesamte Volkswirtschaft derart, daß der Staat zu
den wichtigsten Faktoren der konkreten Produktion und Vertei-
lung der wirtschaftlichen Güter zählt. Zudem haben sämtliche
1) „Renoncer & sa liberte, c'est renoncer & sa qualit€ d’homme.“
Du contrat social I 4.
2) Vgl. A.Wagner a.a.0. I? Buch VI. Der Staat volkswirtschaft-
lich betrachtet, und die daselbst S. 870ff. angegebene Literatur; ferner
v.Philippovich Grundriß der politischen Ökonomie I, 9. Aufl. 1911
5.99; L.Felix Entwicklungsgesch. d. Eigent. IVı 1896, IVır 1899;
Wyvgodzinski Staat und Wirtschaft, Handbuch d. Politik 11912 S. 107 ff.