Full text: Allgemeine Staatslehre

114 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
ethischen, statistischen, historischen, und ‘weisen daher wissen- 
schaftlicher Untersuchung eine Fülle von Erscheinungen auf!). 
Ihre praktische Bedeutung: für das Staatsleben zu erörtern,’ gehört 
zu den Aufgaben der Politik. Eine vollendete Einsicht in ihr 
Wesen ist aber nur möglich, wenn man sie auch als gesellschaft- 
liche Bildungen begreift, die als solche nicht Gegenstand der 
Staatslehre selbst sind. Schon äußerlich charakterisieren sie sich 
als soziale Gebilde. Ihre Organisationen haben keinen staatlichen 
Charakter, auch sind sie keine abgeschlossenen Gebilde, da Zu- 
gehörigkeit zu einer Partei nicht von dem ausdrücklich erklärten 
Beitritt zu einer Parteiorganısation abhängig gemacht werden 
kann, ansonst die Parteien in ihrer Werbekraft gegenüber dem 
Publikum bedeutend cingeschränkt werden würden. Zudem 
äußert sich Parteigesinnung bei Wahlen, Sammlungen und an- 
deren Anlässen in zahllosen Fällen ganz unabhängig von der Mit- 
gliedschaft an Parteiverbänden. Auf der Möglichkeit, fortwährend 
fluktuierende Elemente in sich aufzunehmen, ruht nicht zum ge- 
ringsten Teil die Hoffnung der Parteien auf Sieg im politischen 
Kampfe. In der staatlichen Ordnung aber hat der Begriff der 
Parteien als solcher. keine Stelle: selbst wenn Parteien ein Ein- 
(luß auf jene gewährt werden soll, können sie nur als ‚Majori- 
täten und Minoritäten in Betracht kommen. 
Die Aufgabe einer sozialwissenschaftlichen Behandlung der 
Parteienlehre wird klar, wenn man erwägt, daß das tiefere 
Wesen der großen, trotz der wechselnden momentanen Ziele und 
Bezeichnungen im ganzen unverändert bleibenden Parteien oder 
vielmehr Parteiengruppen überhaupt nur im Zusammenhang mit 
dem ganzen Leben der Gesellschaft zu begreifen ist. Politische 
Parteien sind ihrem Kern nach Gruppen, die, durch gemeinsame 
auf bestimmte staatliche Ziele gerichtete Überzeugungen geeinigt, 
dıese Ziele zu verwirklichen trachten. Überblickt man diese 
Gruppen in ihrem Verhältnisse zur sozialen Vorherrschaft und 
staatlichen Herrschaft, so findet man ehemals herrschende Grup- 
pen, gegenwärtig herrschende Gruppen, Gruppen, die noch nicht 
geherrscht haben. Nun ist es das natürliche Streben einer jeden 
politischen Partei, zur Herrschaft zu gelangen oder sie zu be- 
haupten. Die ehemals herrschenden, durch die Änderung der ge- 
  
1) Das Parteileben, wie alles Leben, zeigt allerdings so viele wander- 
liche, unberechenbare Elemente, daß vieles an ihm wissenschaftlicher 
Behandlung vom höheren Standpunkt aus überhaupt‘ spottet.
	        
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