Full text: Allgemeine Staatslehre

144 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates. 
N 
% Der Staat als ıdentisch mit einem seiner 
Elemente. 
Um juristischen Fiktionen zu entgehen und das vor aller 
Jurisprudenz existierende natürliche Dasein des Staates zu er- 
kennen, liegt cs nahe, das objektive Wesen des Staates in einem 
seiner ihn konstituierenden, scheinbar real daseienden Elemente 
zu suchen. Diese Elemente sind Land, Volk und Herrscher. 
Ansätze zu einer Lehre, die Land und Staat identifiziert, sind 
in der patrimonialen Staatstheorie vorhanden; eingehende Durch- 
bildung jedoch hat sie nicht erfahren. Wohl aber sind die bei- 
den anderen konstituierenden Elemente des Staates häufig als 
das Essentiale des Staates selbst hingestellt worden. 
a) Der Staat als Volk. Daß der Staat identisch mit 
den ihn bildenden Menschen sei, erscheint auf den ersten Blick 
geradezu als selbstverständlich, daher die Gleichsetzung von Volk 
und Staat zu den ältesten Theorien vom Staate zählt. Sie liegt 
den populären Anschauungen der antiken Völker zugrunde, sie 
spielil in der mittelalterlichen Staatslehre eine große Rolle, in- 
dem das Volk häufig als Quelle aller staatlichen Organisation 
angesehen wird. Auf ıhr beruhen sodann die neueren Lehren 
von der Volkssouveränität. Sie wirkt noch in neuester Zeit fort 
in der Lehre vom pouvoir constituant, der zufolge die Vertei-- 
lung der staatlichen Machtbefugnisse immer nur vom Volke aus- 
gehen kann, in dem bereits alle Funktionen der Staatsgewalt 
virtuell enthalten sind). 
Der Fehler dieser Theorie ist unschwer zu entdecken. Sie 
verwechselt die nebeneinander stehenden Individuen mit dem als 
Einheit zu denkenden Volke. Zum Volke wird eine Vielheit nur 
durch eine sie einigende Organisation?). Eine Organisation ist 
  
1) Das ist am anschaulichsten ausgedrückt in den Präambeln der 
Verfassungen der Einzelstaaten der amerikanischen Union, die stets mit 
der Erklärung beginnen: We the people of....do ordain anıl establish 
this Constitution; ebenso beginnt die Unionsverfassung mit den Worten: 
We the people of the United States....do ordain and establish this 
Constitution for the United States of America. — Sehr deutlich spricht sich 
auch Le Fur aus, Zeitschrift für Völkerrecht und Bundesstaatsrecht I 
1906 S.222ff.: „L’Etat, c'est simplement une expression commode pour 
ne pas parler chaque fois, pour la France par exemple, des quatre millions 
des Francais actuellement vivants,....“ 
2) Die naturrechtliche Staatslehre hatte unter dem lange wirkenden 
und tiefgreifenden Einfluß von Pufendorf das bloß durch das pactum
	        
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