Siebentes Kapitel. Die Lehren von der Rechtfertigung des Staates. 189
entsteht daher eine, in ihren Anfängen weit zurückreichendet),
Vermittlungstheorie, welche den Staat zwar auch fernerhin noch
auffaßt als durch die Sünde entstanden, aber als eingesetzt zum
Zwecke des Schutzes gegen die Folgen der Sünde: Gewalttat des
Starken gegen den Schwachen. Namentlich durch den Schutz der
Kirche kann der Staat den Makel seines Ursprungs tilgen?). Ihren
bekanntesten Ausdruck erhält diese Lehre in der berühmten
Zweischwertertheorie. Nach der mystischen Auslegung einer
Stelle des Lukasevangeliums?) hat Gott zwei Schwerter zum
Schutze der Christenheit eingesetzt, das geistliche und das welt-
liche Schwert. Nach klerikaler Anschauung sind beide Schwerter
von Gott, der gleichsam als oberster Lehnsherr der Welt er-
scheint, dem Papste gegeben, der das geistliche Schwert selbst
führt, das weltliche dem Kaiser leiht. „Das eine ist von der
Kirche, das andere für die Kirche zu führen,“ wie Boni-
facıus VIII. behauptete. Die Anhänger des Kaisers hingegen
lassen ihn unmittelbar von Gott mit dem weltlichen Schwerte
belehnt werden. Dieser literarische Streit um die Stellung des
Kaisers zu- Gott ist die theoretische Begleitung des gewaltigen
Kampfes zwischen Staat und Kirche.
Nicht minder tritt aber in der neueren Zeit die theologische
Begründung des Staates ın den Kampf der Geister ein, und es
ist ein höchst interessantes Schauspiel, zu sehen, wie entgegzen-
gesetzte Parteien ihre Ansprüche auf den göttlichen Willen zu
projizieren suchen, um dadurch einen unwiderleglichen Rechts-
grund für ihre Ansprüche zu gewinnen. Denn nicht nur die In-
stitution des Staates schlechthin, sondern auch eine bestimmte
Gestaltung des Staates wird von ihnen als mit unmittelbarer
göttlicher Sanktion umkleidet hingestellt. Der bleibende Gewinn,
welchen diese Erscheinung gewährt, besteht in der gewichtigen
Lehre, daß keine wie immer geartete strikte politische Folge-
rung aus kirchlichen Lehren gezogen werden könne, indem jede
Zeit und jede religiös gesinnte Partei die ihr günstigen Prinzi-
pien mit unumstößlicher Sicherheit aus theologischen Prämissen
1) Vgl. die Nachweise bei A.Teichmann Eine Rede gegen die
Bischöfe. Altnorwegische politische Zeitschrift aus König Sverres Zeit.
Basler Universitätsprogramm 1899 S.17 und 22.
2) v.Eicken a.2.0. S.364; Mirbt Die Publizistik im Zeitalter
Gregors V1I. 1894 S. 545.
®) XXII 38.