Full text: Allgemeine Staatslehre

Inhaltsverzeichnis. 
oder doch nicht völlig mitzumachen. Das fran- 
zösische Staatsrecht des 16. Jahrhunderts. Die 
Souveränetätslehre Bodins. Ihr negativer Charakter 
8. Souveränetät und absolute Fürstengewalt. Ableitung 
der Fürstengewalt aus dem Volkswillen. Identi- 
fizierung von Staat- und Organsouveränetät, Ahnung 
des richtigen Verhältnisses beider bei Loyseau und 
Grotius . 2 2 2 2 20000. rennen 
4. Versuche, der Souveränetät einen positiven Inhalt 
zu geben. Identifizierung von Staatsgewalt und 
Souveränetät. Gewinnung allgemeiner Theorien aus 
dem positiven Recht bei'Bodin, Hobbes und Locke. 
Fehler dieser Versuche. Ihre große praktische 
politische Bedeutung . . x»: 2 2 20 20.0.0. 
5. Spätere Schicksale des Souveränetätsbegriffs in seinen 
verschiedenen Fassungen und deren praktische Wir- 
kungen. Volkssouveränetät und monarchisches Prin- 
zip. Theoretische Klarheit erst in der neueren 
deutschen Staatsrechtslehre durch Albrecht und 
Gerber angebahnt . . . 2.2 2 2222202. . 
2. Das Wesen der Souveränetät. .. .. . . oo. 
Wichtige Folgerungen aus der Geschichte des. Souve- 
ränetätsbegriffs . . » - 2 2 0 0 rn er rn. 
a) Der formale Charakter der Souveränetät . .... 
Souveränetät ist unabhängige und höchste Gewalt. 
Souveränetät ein Rechtsbegriff. Rechtliche Unmög- 
lichkeit der Anarchie. Selbstbindung des Staates 
bei rechtschaffender Tätigkeit im Völkerrecht. 
Parallele mit der sittlichen Autonomie. Wandlung in 
den ethischen und juristischen Theorien. Schranken- 
losigkeit des Staates als juristischer Hilfsbegriff. 
b) Souveränetät und Staatsgewalt . . . .. 2... . 
Die Souveränetät hat keinen positiven Inhalt. In- 
halt der Staatsgewalt historisch wechselnd. 
c) Die Souveränetät kein wesentliches Merkmal der 
Staatsgewalt . . . 2 02 2 2 Er re nn. 
Souveränetät keine absolute, sondern eine histo- 
rische Kategorie. Geschichte des Unterschiedes von 
souveränen und nichtsouveränen Staaten. 
II. Fähigkeit der Selbstorganisation und Selbst- 
herrschaft .. 2.22. Een or Een. 
Wesentliches Merkmal des Staates: ursprüngliche Herr- 
schaftsgewalt mit eigener Organisation. Deutsche Glied- 
staaten, schweizer Kantone, amerikanische Einzelstaaten 
sind Staaten. Kommunen, Elsaß-Lothringen, englische 
Charterkolonien, österreichische Königreiche und Länder 
sind keine Staaten. Identität der höchsten Organe zieht 
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Seite 
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