Inhaltsverzeichnis.
oder doch nicht völlig mitzumachen. Das fran-
zösische Staatsrecht des 16. Jahrhunderts. Die
Souveränetätslehre Bodins. Ihr negativer Charakter
8. Souveränetät und absolute Fürstengewalt. Ableitung
der Fürstengewalt aus dem Volkswillen. Identi-
fizierung von Staat- und Organsouveränetät, Ahnung
des richtigen Verhältnisses beider bei Loyseau und
Grotius . 2 2 2 2 20000. rennen
4. Versuche, der Souveränetät einen positiven Inhalt
zu geben. Identifizierung von Staatsgewalt und
Souveränetät. Gewinnung allgemeiner Theorien aus
dem positiven Recht bei'Bodin, Hobbes und Locke.
Fehler dieser Versuche. Ihre große praktische
politische Bedeutung . . x»: 2 2 20 20.0.0.
5. Spätere Schicksale des Souveränetätsbegriffs in seinen
verschiedenen Fassungen und deren praktische Wir-
kungen. Volkssouveränetät und monarchisches Prin-
zip. Theoretische Klarheit erst in der neueren
deutschen Staatsrechtslehre durch Albrecht und
Gerber angebahnt . . . 2.2 2 2222202. .
2. Das Wesen der Souveränetät. .. .. . . oo.
Wichtige Folgerungen aus der Geschichte des. Souve-
ränetätsbegriffs . . » - 2 2 0 0 rn er rn.
a) Der formale Charakter der Souveränetät . ....
Souveränetät ist unabhängige und höchste Gewalt.
Souveränetät ein Rechtsbegriff. Rechtliche Unmög-
lichkeit der Anarchie. Selbstbindung des Staates
bei rechtschaffender Tätigkeit im Völkerrecht.
Parallele mit der sittlichen Autonomie. Wandlung in
den ethischen und juristischen Theorien. Schranken-
losigkeit des Staates als juristischer Hilfsbegriff.
b) Souveränetät und Staatsgewalt . . . .. 2... .
Die Souveränetät hat keinen positiven Inhalt. In-
halt der Staatsgewalt historisch wechselnd.
c) Die Souveränetät kein wesentliches Merkmal der
Staatsgewalt . . . 2 02 2 2 Er re nn.
Souveränetät keine absolute, sondern eine histo-
rische Kategorie. Geschichte des Unterschiedes von
souveränen und nichtsouveränen Staaten.
II. Fähigkeit der Selbstorganisation und Selbst-
herrschaft .. 2.22. Een or Een.
Wesentliches Merkmal des Staates: ursprüngliche Herr-
schaftsgewalt mit eigener Organisation. Deutsche Glied-
staaten, schweizer Kantone, amerikanische Einzelstaaten
sind Staaten. Kommunen, Elsaß-Lothringen, englische
Charterkolonien, österreichische Königreiche und Länder
sind keine Staaten. Identität der höchsten Organe zieht
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