Siebentes Kapitel. Die Lehren von der Rechtferligung des Staates. 205
will, so kommt es dennoch nirgends zu einer klaren Darstellung
dieses Vertrages. Selbst da, wo Gott als die causa remota, die
Natur als die causa proxima des Staates bezeichnet und überdies
noch ein Vertrag zu dessen Gründung gefordert wird, hat man
sich noch nicht von der Basis der aristotelischen Lehre ‘entfernt,
die ja die ursprüngliche Vereinzelung der Menschen und die be-
wußte Schöpfung des Staates als historische Tatsachen behauptet
‚hattet). Eine konsequente Durchführung der Idee des Sozial-
vertrages hätte notwendig zur Idee des souveränen Individuums
als der Quelle aller Organisation und Herrschaft geführt und
darum, einmal deutlich ausgesprochen, sofort als ketzerisch ver-
worfen werden müssen.
Daß dieser Gesellschaftsvertrag in der Tat ein ketzerischer
Gedanke war, hat seine in neuester Zeit klar erkannte Geschichte
gezeigt. Er ist zur vollen, konsequenten Ausbildung erst durch
die Reformation, und zwar in der reformierten Kirche, gelangt.
In England führte zur Begründung seiner Kirchenlehre Richard
Hooker zuerst die Idee des Sozıalvertrages als Grundlage des
Staates energisch durch?). Die Kongregationalisten und Inde-
pendenten sind es, die hierauf den demokratischen Gedanken
der reformierten Gemeindeverfassung auf den Staat übertragen
und den Gedanken durchführen, daß er das Resultat eines Ver-
trages der ursprünglich souveränen Individuen sei, die in dem
Akt des Vertragsabschlusses durch’ freien Willen ein göttliches
Gebot vollziehen. Auf englischem Boden erwächst diese Lehre
1) Vgl. oben S. 48. Die bei Gierke, S. 629 N. 303, zitierten
Schriften paraphrasieren trotz der Betonung des Staates als Willenstat
nur die arıstotelische Lehre.
2) The Laws of Ecclesiastical Polity, book I—IV, zuerst 1594,
wiederabgedruckt in Morleys Universal-Library 1888, namentlich I 10
p. 91: Two foundations there are which bear up public societies, the one,
a natural inclination, whereby all men desire sociable life and fellowship;
the other an order expressly or secretly agreed upon touching the manner
of their union in living together. p.93: To take away all such mutual
‘grievances, injuries and wrongs, there was no way but only by growing
unto composition and agreement amongst themselves; by ordaining some
kind of government public, and by yielding themselves subject thereunto ;
that unto whom they granted authority to rule and govern, by them the
peace, tranquillity, and happy estate of the rest might be procured.
Hooker war später hohe Autorität für Sidney und Locke in ihrem
Kampfe gegen Filmer. Auf ihn beriefen sich die Gemeinen 1688 bei
der Absetzung Jakobs II.