222 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates.
Zwangsstaat als notwendige historische Erscheinung zeigen, und
fordern trotzdem, die eine Staatslosigkeit, die andere einen Staat,
ohne Zwangsgewalt für die durch menschliche Tat zu realisierende
Zukunft. Die psychologisch-historische Theorie erklärt mit nichten
die Notwendigkeit der staatlichen Zwangsgewalt. Von ihr aus
ist und bleibt der Staat eine historische Kategorie, der als solcher
niemals der Charakter einer Rechtfertigung innewohnen kann.
Sie erklärt das Sein, aber nicht das Sein-sollen des Staates.
Um den Staat zu rechtfertigen, bedarf diese Lehre demnach
einer Ergänzung. Sie wird allerdings nicht darın liegen können,
daß der Philosoph durch einen Machtspruch. den Staat für ver:
nunftnotwendig .erklärt, wie es bisher von .den meisten Ver-
tretern der ethischen Theorie geschehen ist, die das historisch
Gegebene oder zu Erreichende zu Elementen eines metaphysischen
Weltbildes sublimierten. Vielmehr kann der Nachweis der Not:
wendigkeit des Staates. nur durch sorgfältige Betrachtung der
gegebenen Welt und der Personen, für welche er bestimmt ist,
geführt werden. .Nicht geführt kann er werden für die, welche
grundsätzlich die Welt und den historischen Prozeß verwerfen,
also z.B. für extreme religiöse Anarchisten und jene Xıhilisten,
die nur zerstören und nicht aufbauen wollen und jede Diskussion
ihres Beginnens abweisen. So wenig der entschlossene Selbst:
mörder vom Werte des Lebens, so wenig werden solche vom
Werte des Staates überzeugt werden ‚können. Gerichtet werden
kann die Rechtfertigung des Staates nur an diejenigen, welche
grundsätzlich die Kultur und daher auch deren Bedingungen be-
jahen. Für diese, möge ihr Standpunkt sonst auch noch sg
extrem und staatsfeindlich sein, ergibt aber wissenschaftliche
Untersuchung folgende unverrückbare Resultate.
Alles ersprießliche menschliche Wirken ist nur möglich unter
der Voraussetzung. des Bestehens von Organisationen, d. h. von
festen, konstanten Verbindungen einer Mehrheit menschlicher
Willen. Sowohl zu gemeinsamer Abwehr von Störungen als auch
zu gemeinsamer schaffender Arbeit haben stets Organisationen
der mannigfaltigsten Art und von den verschiedensten Werten
bestanden und bilden sich fort und fort innerhalb des staatlichen
Verbandes.- Schon diese, überwiegend durch freien Willen ihrer
Glieder’ geschaffenen Verbände bedürfen einer mit Machtmitteln
ausgerüsteten, Organisation, um zu existieren und ihre Zwecke
zu erfüllen. Ohne das Dasein.einer, wenn auch noch so leichten,