224 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates.
und einseitige Grundansicht vom Wesen des Menschen, indem er
in unklarem Optimismus den Menschen für sozial vollkommen
hält und die Schwächen der menschlichen Natur nicht ihr, sondern
den äußeren Verhältnissen zuschreibt. Diese modernen, die Not-
wendigkeit des Staatszwanges negierenden anarchistischen Lehren !)
bezeichnen die letzte logische und praktische Konsequenz der
naturrechtlichen Rechtslehre, die den Rechtszwang nicht, wie sie
beabsichtigte, aus dem Willen des Individuums, sondern aus einer
anderen causa remota abzuleiten gezwungen war. Macht man
aber Ernst mit der Lehre, daß individueller vernünftiger Wille
letzter Grund der sozialen Institute sein müsse, so ergibt sich der
Rechtszwang als unmöglich; er ist und bleibt nackte Gewalt).
Bei näherem Zusehen findet man bald, daß der Mensch der
anarchistischen Theorie das naturrechtliche blutleere Schemen des
ausschließlich durch verständige Motive bestimmten, von Hause
aus geistig reifen Menschen ist, des alten biblischen Adam, der
bei ihr seine letzte sichere Zufluchtsstätte gefunden hat. Nur
wird dieser Adam von keiner Erbsünde berührt und kann daher
sein rationalistisches Dasein in seinen Kindern in Form einer
staatslosen Gesellschaft ruhig fortsetzen. Aber auch die soziıa-
listische Wendung des anarchistischen Gedankens, die den Staat
als eine historische Episode betrachtet, leidet an demselben
ratıonalistischen Optimismus, der eine in ungezählten Exemplaren
vorhandene, fleischlose Puppe mit demselben, stets gleichbleibenden
ethischen Normalgehalt als die Grundlage der Gesellschaft an-
sieht: den in Freiheit dressierten, immer arbeitslustigen und
kollektivistisch gestimmten Menschen. Kraft der durch keine
Theorie zu beseitigenden ethischen Minderwertigkeiten würde
indes auch die sozialistische Zukunftsgesellschaft die Erscheinung
des Verbrechens kennen. Wäre das Privateigentum an Produktions-
mitteln ın Kollektiveigentum verwandelt, so gäbe es noch eine
Fülle verbrecherischer Angriffe auf Person und Freiheit, vor
allem aber eine Defraudation an der gesellschaftlichen Arbeit.
Sodann könnte eine sozialistische Gesellschaft nicht ohne eine
mit unbedingter Befehlsgewalt ausgerüstete Leitung der ökonomi-
!) Das einzige diesen so mannigfaltige Nuancen aufweisenden
anarchistischen Lehren gemeinsame Element. Vgl. Eltzbacher
Anarchismus S. 262.
2) Das ist treffend hervorgehoben von Bernatzik, Der Anarchis-
mus, in Schmollers Jahrbuch XIX 1895 S. 15f.