Achtes Kapitel. Die Lehren vom Zweck des Staates. 245
Erreichung eines guten, d. h. eines nicht nur physisch, sondern
auch sittlich Eudämonie gewährenden Lebens. Eine eigentümliche
Wiedergeburt hat die antıke Lehre bei Hegel gefunden, der den
Staat für die höchste Form der objektiven Sittlichkeit erklärt).
Allein die Hegelsche Lehre ist eine Theorie vom metaphysischen
Staatszweck. Die Idee hat die Macht, sich als vernünftig in der
politischen Wirklichkeit zur Erscheinung zu bringen, und sie
bedarf hierzu nicht des bewußten individuellen Handelns, viel-
mehr sind die Individuen ihre Werkzeuge, die, ihnen unbewußt,
die Taten der dialektischen Notwendigkeit vollbringen.
Eine Abart dieser ethischen Theorie ist die Lehre von
dem religiösen Berufe des Staates, wie sie der Vermischung des
Geistlichen und Weltlichen im Mittelalter entsprach und im
19. Jahrhundert von neuem in Form der Forderung auftaucht,
daß der Staat ein christlicher Staat sein solle und demgemäß
die Lehren des Christentums zu verwirklichen habe. Diese von
französischen Legitimisten und Priestern erzeugte Theorie ist am
energischsten von Stahl betont worden, der dem Staate eine
göttliche Mission zuschreibt, kraft deren sein Zweck ist „nicht
bloß eine Erfüllung sittlicher Ordnungen, sondern auch ein Dienst
und Gehorsam gegen die Person Gottes und die Aufrichtung eines
Reiches zur Ehre Gottes‘ ?).
Von dieser Theorie in all ihren Abarten gilt dasselbe wie
von der eudämonistischen. Das Sittliche wird ihr zufolge gemessen
an den sittlichen Überzeugungen der Herrschenden, die nament-
lich auf dem Gebiete der religiösen Sittlichkeit in schroffem
Gegensatz zu denen der Beherrschten stehen können. Zudem
verkennt diese Theorie die Grenzen des dem Staate Zugänglichen,
da Sittlichkeit als innerliches Verhalten und Gesinnung niemals
durch äußere Machtmittel erzielt werden kann. Willkür der
Regierung und Vernichtung der geistigen Freiheit des Individuums
ist das praktische Resultat dieser Lehren in jeder Form. Die
Theorie vom christlichen Staat gefährdet überdies auch die
Mission der Kirchen, indem sie diese anderen als den ihnen
1) Ähnlich neuerdings Ad.Ravä Il diritto come norme tecnica
1911 p. 99.
2) 112 S.179. Vgl. auch Stahl Der christliche Staat 2. Aufl. 1858. —
Von Stahl ist unten S. 249 N.3 noch einmal die Rede. Das übersieht
wohl E.Kaufmann, Studien zur Lehre des monarchischen Prinzipes
1906,- in seiner längeren Polemik S.94f. N. 105.