Full text: Allgemeine Staatslehre

I. Einleitende Erörterungen 
1. Das Problem der Staatenverbindungen von antiker 
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Inhaltsverzeichnis. 
d) Die demokratische Republik... .. 2... 
Ihr Charakter. Zahlreiche Unterschiede in 
der Zusammensetzung des herrschenden Demos 
möglich. Sie ist von den sozialen Verhält- 
nissen unabhängiger als die aristokratische Re- 
publik . 22 222 Er er nenne. 
A. Die antike Demokratie . . » . 2 2 222000. 
B. Die moderne Demokratie . . . : 2 220 .2.. 
Moderne demokratische Ideen Wirkungen all- 
gemeiner geistiger Mächte. Ihr Zusammenhang 
mit dem Naturrecht. . . . 2. 2 2 222220. . 
a) «. Demokratische Republiken mit beratender und 
beschließender Volksgemeinde. . . . .... 
ß. Rein repräsentative demokratische Republiken 
y. Repräsentative demokratische Republiken mit 
unmittelbar-demokratischen Institutionen. . . 
Das Referendum und seine Arten. Repu- 
bliken mit einheitlicher und dualistisch ge- 
stalteter Legislatur. 
b) Einteilung nach der Art der Bestellung und 
Organisation der Regierung. Bestellung: Wahl 
der obersten Regierungsorgane durch das Volk, 
unmittelbar oder durch Vermittlung der Volks- 
vertretung. Vorwiegend politische Bedeutung 
dieser Einteilungsart. Organisation: Kollegiales 
oder individuelles Staatshaupt. Die Präsident- 
schaftsrepublik. Ihre verschiedenen Nuancen: 
Konstitutioneller, parlamentarischer Präsident, 
der Legislative untergeordneter Chef der Exeku- 
tive. Trotz Entstehung der Präsidentschaft aus 
der Idee des Königtums ist der Präsident nie- 
mals höchstes Organ . .. » .» 2 2 2 en 0. 
Einundzwanzigstes Kapitel. Die Staaten- 
verbindungen . . .... 
. ..oe 3) . 0 8 ee  — ee 8 ev . oe 
Staatswissenschaft kaum gestreift. Auch heute noch 
Unklarheit auf diesem Gebiete . 
. Staatensysteme sind Verbindungen sozialer, nicht recht- 
licher Art. Einzelverträge, Vereinbarungen, Verwaltungs- 
vereine . 2 2 2 0 en 
Staatenverbindungen im engeren Sinne als dauernde 
rechtliche Vereinigungen politischer Natur. Unterschied 
von Allianzen . 
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. Organisierte und nichtorganisierte, völkerrechtliche und 
staatsrechtliche Verbindungen. Untunlichkeit der 
strikten Durchführung dieser Einteilung. . . . - .. 
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