Full text: Allgemeine Staatslehre

Neuntes Kapitel. Entstehung und Untergang des Staates. 275 
in dem er die Grundzüge der Organisation dieses Staates fest- 
stellte. Allein nur durch den freien Willen Jerömes war die 
Durchführung dieser Verfassung und damit die Existenz des 
neuen Staates möglich, der jenes Dekret nunmehr als eigenes 
Gesetz betrachtete. Als Ludwig Bonaparte nicht mehr die brüder- 
liche Willkür ertragen wollte und die Krone Hollands nieder- 
legte, was die Einverleibung dieses Staates in das französische 
Kaiserreich zur Folge hatte, zeigte es sich deutlich, daß selbst 
Scheinstaaten, wie die genannten napoleonischen Satrapien, eines 
unerzwingbaren Willens zu ihrem Dasein bedurften. 
Selbst da, wo ein Staat durch einen oder mehrere andere 
sein geschichtliches Dasein und seine Organisation erhält), ist ein 
rechtlicher Zusammenhang zwischen schaffendem und geschaffenem 
Staate nicht vorhanden. Es können dem neuen Staate völker- 
rechtliche Verpflichtungen auferlegt werden, die aber bereits 
dessen Existenz voraussetzen, nicht aus dem Schöpfungsakte ab- 
zuleiten sind. Allein die Ordnung des neuen Staates, woher 
immer sie ihrem Inhalte nach stammen möge, ruht rechtlich stets 
nur auf dessen eigenem Willen. Bei Wandlung eines Staats- 
gliedes in einen Staat ist es mehrfach vorgekommen, daß er die 
aus früherer Zeit stammende Verfassung beibehielt, die aber trotz 
unveränderten Wortlautes nunmehr als Staatsverfassung einen 
ganz anderen, rechtlich aus ihrer früheren Art nicht ableitbaren 
Charakter bekam?). 
Am deutlichsten und lehrreichsten kann man diesen außer- 
halb des Rechts liegenden Vorgang der Staatenbildung bei der 
Entstehung neuer Gliedstaaten in Bundesstaaten studieren. So 
vor allem in den Vereinigten Staaten von Amerika). Die 
amerikanischen Territorien werden nämlich zu Staaten erhoben, 
indem ein Ermächtigungsgesetz der Union, eine „Enabling Act‘, 
  
1) Wie es in Europa der Fall war mit Krakau, den lonischen 
Inseln, Bulgarien. 
?) Vgl. unten Kap. XV. 
s) Vgl. hierüber Jameson A Treatise on Constitutional Con- 
ventions, 4th ed. Chicago 1887, p. 173£f.; v. Holst Das Staatsrecht der 
Vereinigten Staaten von Amerika (im Handbuch des öff. Rechts) S. 95 ff.; 
Freund Das öffentl. Recht d. Vereinigten Staaten von Amerika 1911 
S.9if.; Schlief Die staatsrechtliche Stellung der Territorien, im Archı. 
für Öff. Recht IV S.314ff.; M.Farrand The Legislation of Congress 
for the Government: of the Organized Territories of the United States, 
Newark 1896, p.53 ff. 
18%
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.