276 Zweites Buch. Allgemeine Soziallehre des Staates.
den Einwohnern des betreffenden Gcbietes gestattet, sich als Staat
zu organisieren. Auf Grund dieses Gesetzes wird in dem Terri-
torium eine konstituierende Versammlung zusammenberufen, die
eine Verfassung ausarbeitet. Für diese Verfassungen sind in den
Unionsgesetzen gewisse einschränkende Bedingungen vorhanden
(z. B. Durchführung vollständiger Religionsfreiheit und Verbot
kirchlicher Kontrolle für die öffentlichen Schulen). Die demgemäß
beschlossene Verfassung, durch welche der neue Staat konstituiert
wird, auf deren Grund sofort die Organe des neuen Gemeinwesens
bestellt werden und in Wirksamkeit treten, ist keineswegs Unions-,
sondern Staatsgesetz. So wurde z. B. durch die Enabling Act
vom 22. Februar 1889 die Teilung des Territoriums Dakota in
zwei Staaten, Nord- und Süd-Dakota, beschlossen und das Volk
dieser zukünftigen Staaten ermächtigt, sich eine Verfassung zu
geben?!). Die Verfassung beider Staaten ruht aber ausschließlich
auf ihren eigenen Gesetzen. So beginnt denn auch z.B. die
Verfassung von Süd-Dakota vom 1. Oktober 1839 ausdrücklich
mit den Worten: We the people of South Dakota . do
ordaın and establish this Constitution for the State of South
Dakota?). In ähnlicher Weise wird in den anderen amerikanischen
Bundesstaaten verfahren. Am umfassendsten ist dieser Prozeß
ın neuester Zeit in Brasilien vor sich gegangen, das sich von
einem Einheitsstaat in einen Bundesstaat dadurch verwandelte,
daß die Zentralgewalt die Verwandlung der ehemaligen Provinzen
in Staaten zuließ?).
Auch ın diesen Fällen also, die scheinbar die rechtliche
Kontinuität klar aufweisen, erfolgt der Akt der Staatsschöpfung
durch einen außerhalb des Rechtsgebietes fallenden Vorgang. Die
Zentralgewalt, welche bisher über diese Territorien unbegrenzt
herrschte, zieht sich zurück, um der Bildung von Staaten Raum
zu geben. Sie schafft daher diese Staaten nicht, sondern läßt
1) Vgl. Laws passed at the second Session of the Legislature of the
State of South Dakota. Pierre 1891, p. IIL££.
°) A.a.0. p. XV.
3) Verfassung der Vereinigten Staaten von Brasilien vom 24. Febr.
1891 Art. 2: Chacune des anciennes provinces formera un Etat, Vgl. auck
Art.4 und 63ff. Diese Verfassung ist in französischer Übersetzung ab-
gedrucki im Annuaire de legislation &trangere XXII 1892 p. 977 ff. und
bei Dareste Les constitutions modernes II 3.&d. 1910 p.626ff., in
deutscher Sprache bei Posener Die Staaisverfassungen des lirdballs
1909 S. 1022 ££.