Zehntes Kapitel. Die geschichtlichen Haupttypen des Staates. 295
Noch Hegel erklärt in seinen Vorlesungen über die Philosophie
der Geschichte: ‚In Athen war eine lebendige Freiheit vor-
handen und eine lebendige Gleichheit der Sitte und der geistigen
Bildung Neben dieser Gleichheit und innerhalb dieser
Freiheit konnten sich alle Ungleichheit des Charakters und des
Talents, .alle Verschiedenheit der Individualität aufs freieste
geltendmachen und aus der Umgebung die reichste Anregung zur
Entwicklung finden‘‘t).
Abgesehen von einer gelegentlichen Äußerung Fergusons?)
war es der Wortführer des französischen Liberalismus zur Zeit,
als dieser den größten europäischen Einfluß gewann, Benjamin
Constant, der zuerst in einer glänzenden Rede die scharfe
Antithese von der antiken und der modernen Freiheit aufgestellt
und durchgeführt hat). Antike Freiheit ıst Teilnahme an der
Staatsgewalt, moderne Freiheit ist Freiheit von der Staatsgewalt,
verbunden mit dem Rechte, zwar nicht zu herrschen, aber Einfluß
zu üben auf die Staatsgewalt im Interesse des Individuums.
„Chez les anciens, l’individu, souverain presque habituellement
dans les affaires publiques, est esclave dans tous ses rapports
prives. Comme citoyen il decide de la paix et de la guerre;
comme particulier ıl est circonscrit, observe, reprim& dans tous
ses mouvements Chez les modernes, au contraire, l'ındividu,
schienen. ‚Diese Art der Freiheit und des Rechtes erkannte man als
das Höchste, welchem man willig das Beste und selbst Rechte des ein-
zelnen in anderem Sinne zum Opfer brachte“ (S.357). Der Lykurgische
Staat ist ihm die vollkommenste Verkörperung der griechischen Staats-
idee, indem er die vollste Unabhängigkeit, Einheit und Kraft des Ganzen
mit voller Freiheit und gleicher Selbständigkeit der einzelnen zu ver-
binden gewußt habe. S.388ff.
2) 2. Aufl. S. 317.
2) A.a.0.138 ed. Basil. 1789 p.85: „To the ancient Greek, or the
Roman, the individual was nothing, and the public every thing. To the
modern, in too many nations of Europe the individual is every thing, and
the public nothing.“ Den Gegensatz.von politischer und bürgerlicher
Freiheit hat eingehend zuerst Priestley, An essav on the first prin-
ciples of Government and of the nature of political, civil, and religious
Liberty, London 1768, p.12f£.,, hervorgehoben, ihn aber keineswegs an
dem Gegensatz antiker und moderner Staaten exemplifiziert.
3) De la libert@ des anciens comparee & celle des modernes. Discours
prononc€ & l’Athen&e royal de Paris en 1819. Abgedruckt in Constant
Cours de politique constitutionelle, &d. Laboulaye II, 1861 p. 539 ff.