Zehntes Kapitel. Die geschichtlichen Haupttypen des Staates. 325
also der Gedanke des einheitlichen, keine inneren Spaltungen
aufweisenden, unteilbaren Staates von den absoluten Herrschern
seiner Verwirklichung zugeführt worden. Auch das in so vielen
Stücken hinter dem Westen zurückstehende Rußland hat die
scharfe Ausprägung seiner Staatseinheit dem Absolutismus der
Romanows zu danken. Wo die konzentrierte, nach absoluter Ge-
walt strebende Herrschaft gar nicht vorhanden war, da ist auch
die Staatseinheit nicht erreicht worden, sondern Zerfall des
Staates eingetreten, wie in Deutschland und Polen, oder an Stelle
des Staatsverbandes nur ein Bundesverhältinis entstanden, wie
in der Schweiz und den Niederlanden.
Die Ausbildung der absoluten Monarchie in den kontinentalen
Staaten eingehend zu verfolgen, ist schon deshalb von höchster
Bedeutung, weil sie uns lehrt, wie die größten geschichtlichen
Resultate unbeabsichtigte Nebenwirkungen zweckbewußter Hand-
lungen sein können. Den einheitlichen Staat aus dem losen Ge-
füge feudal-ständischer Verbände herzustellen, war keineswegs
die ursprüngliche Absicht der Fürsten. Sie fühlten sich vielmehr
anfangs wesentlich als eine außerhalb des werdenden einheitlichen
Staates stehende Macht, über den als Herr zu walten sie sich
als Aufgabe setzten. So ward ein neuer Dualismus zwischen dem
Herrscher einerseits und Land und Leuten anderseits geschaffen.
Vollendet wird der Ausbau des modernen Staatswesens durch
die großen Wandlungen, die sich infolge revolutionärer Erschütte-
rungen innerhalb der Staaten, des Auseinanderfallens früher zur
Einheit verbundener Völker in mehrere Staaten und wiederum
des Zusammenschlusses getrennter, aber zusammengehörender
Staaten zu politischer Einheit vollziehen. Die englischen Re-
volutionen des 17., die amerikanische und französische des 18.,
der Zusammenbruch des alten Reiches am Beginn des 19. Jahr-
hunderts, die Bewegung des Jahres 1848, die Herstellung der
italienischen und der deutschen Einheit, um nur die allergrößten
Ereignisse zu nennen, die den inneren Bau der Staaten um-
gestaltet haben, sie alle haben neben zahllosen anderen Wir-
kungen auch die der klareren, unzweideutigeren Ausgestaltung
der Staatseinheit in allen Institutionen und der schärferen, jeden
Zweifel beseitigenden Ausprägung des körperschaftlichen Cha-
rakters des Staates gehabt. Das letztere ist erst durch die Her-
stellung jener Einheit möglich geworden. Erst durch sie ist die
Ausbildung des Staates als eines gegliederten Gemeinwesens