Full text: Allgemeine Staatslehre

Zehntes Kapitel. Die geschichtlichen Haupttypen des Staates. 327 
civile gipfelt, ist die letzte Konsequenz des Strebens, den in sich 
einheitlichen Staat zu konstruieren. Die moderne juristische 
Theorie vom Staate hat diesen Gedanken dahin fortgebildet, daß 
sie dem Staate das formelle Recht zuschreibt, nach seinem Er- 
messen die Grenzen seiner Wirksamkeit zu bestimmen, so daß 
prinzipiell nichts dem menschlichen Gemeinleben Angehörige 
seiner regulierenden Macht entrückt ıst. 
Der einheitliche, alle Öffentlichen Gewalten ın sich vereini- 
gende und alles Recht seiner Glieder bestimmende Staat der 
neueren Zeit hat sich uns als Ergebnis langsamen Wachstums 
und eines langen, tiefgehende Spaltungen überwindenden Pro- 
zesses dargestellt. Weit gefehlt aber wäre'es, daraus den Schluß 
zu ziehen, der moderne Staat habe sich dem antiken nun völlig 
angenähert, so daß zwischen beiden ein prinzipieller Gegensatz 
nicht mehr besteht. Vielmehr hat die ganze historische Ent- 
wicklung dem modernen Staat ein charakteristisches Gepräge 
aufgedrückt, das ihn von allen früheren Staatsbildungen wesent- 
lich unterscheidet. Jener Dualismus ist zwar überwunden worden, 
hat aber bleibende, unverwischbare Spuren im Bau der heutigen 
Staaten zurückgelassen, die uns erst durch die Kenntnis ihrer 
Geschichte von Grund aus verständlich werden. 
Vor allem zeigt sich das in der Stellung des Individuums 
zum Staate. In der neueren Geschichte ist der einzelne oft viel 
weitergehenden Beschränkungen durch den Staat unterworfen 
gewesen als in der Blütezeit des antiken Staates. Im Altertum 
aber mangelt durchaus das klare Bewußtsein eines positiv-recht- 
lichen Anspruches auf eine Freiheitssphäre gegenüber dem 
Staatet). Im Staate der neueren Zeit hingegen ist selbst in Epochen 
von schrankenlosem Absolutismus niemals die Überzeugung 
zu unterdrücken gewesen, daß das Individuum auch dem Staate 
gegenüber eine selbstberechtigte und daher von ihm anzuerken- 
nende sittliche und rechtliche Größe sei. Diese Überzeugung 
ist die Frucht des doppelten Gegensatzes, der von dem modernen 
Staate zu überwinden war und aus den Gedanken der Menschen 
niemals gänzlich entschwunden ist. Der Gegensatz von König 
und Volk wirkt heute noch nach in der Vorstellung, daß die 
Staatsgewalt dem Volke gegenüber Grenzen habe, daß trotz recht- 
  
1) Die obenerwähnten Spuren einer modernen Anschauung vermögen 
die Geltung dieses Satzes nicht zu erschüttern.
	        
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