Vierzehntes Kapitel. Die Eigenschaften der Staatsgewalt.e A5l
Staat, sondern ein mit der Wirklichkeit (unter Friedrich IIl.!)
grell kontrastierendes ideales Gebilde, dem die höchste Gewalt
beigelegt wird.
Die große Umwandlung im Innern der Staaten kann aber
von den allgemeinen staatsrechtlichen Anschauungen der Zeit aus
gar nicht begriffen werden. Das Feudalsvstem, das Jahrhunderten
staatlicher Entwicklung seinen Stempel aufgeprägt hat, wird
von der großenteils auf die Ansprüche halb- oder mißver-
standener Autoritäten gestützten offiziellen Staatslehre fast ganz
außer Acht gelassen, höchstens daß sich hie und da einmal ein ge-
legentlicher Hinweis darauf findet, der aber ganz an der Ober-
fläche zu haften pflegi. Aus der politischen Literatur des
12.—15. Jahrhunderts konnte man ruhig den Glauben schöpfen,
daß das weströmische Reich sich unversehrt in alter Gestalt er-
halten habe. .Auch diese Ignorierung des Tatsächlichen hat aller-
dings ıhre bedeutsamen politischen Wirkungen gehabt. Jene von
der herrschenden Theorie nicht beachteten oder doch nicht richtig
aufgefaßten feudalen Gewalten werden entweder durch ihre
Ignorierung zu einer nicht weiter zu respektierenden theoretischen
Bedeutungslosigkeit herabgedrückt, oder sie werden dem idealen
Staatsbilde als untergeordnete und daher vom Staate zu be-
herrschende Mächte eingefügt. So bietet denn auch die ideale,
immer weltfremder gewordene Lehre vom Imperium, dem nur
das als einheitlich zu denkende Volk gegenübersteht, dem Kampfe
des Königtums mit den Ständen eine nicht zu unterschätzende
Stütze.
Aber nicht auf dem Boden der allgemeinen Lehre, sondern
auf dem festen Grunde des französischen Staatsrechts
bildet sich die neue, gegenüber mittelalterlicher Verschwommen--
heit klare Lehre vom Staate und seiner Gewalt aus. Der
Humanismus bereits überwindet die mittelalterliche Theorie von
der Einheit von Kirche und Reich; nicht mehr kraft eines
Privilegs oder vermöge der faktischen Verhältnisse, sondern kraft
eigenen und ursprünglichen Rechtes erscheint der König von
Frankreich als niemandes Untertan. Später tritt die Reformation
hinzu, um die alte Lehre von der ÖOberhoheit des Imperiums
gänzlich zu vernichten. Das 16. Jahrhundert zeitigt nunmehr
eine Theorie vom französischen König, welche die Tendenzen
der Legisten fortsetzt und ihn an die erste Stelle unter den
christlichen Monarchen rückt. Namentlich unter Franz I. ist es
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