Vorwort zur dritten Auflage.
Als mein Vater am 12. Januar 1911 starb, war die zweite
Auflage der Allgemeinen Staatslehre bereits längere Zeit ver-
griffen. Ein erster anastatischer Neudruck wurde noch bei Leb-
zeiten meines Vaters veranstaltet, ein zweiter im Todesjahr,
ein dritter aus den letzten aufzutreibenden broschierten Exem-
plaren ım Jahre 1912. Die Auflage zu tausend Stück gerechnet,
wäre die vorliegende dritte Auflage die fünfte und von der
vierten die zweite Hälfte.
Im Nachlasse meines Vaters befand sich das Fragment einer
Besonderen Staatslehre, ein beschriebenes durchschossenes Exem-
plar der Allgemeinen Staatslehre und ein zweites gewöhnliches
Exemplar mit einigen wenigen Bemerkungen. Die Besondere Staats-
lehre, die mein Vater nach einem letzten Plane in die Allgemeine
Staatslehre hineinverarbeiten wollte, ıst von mir, mit Anmerkungen
versehen, in den Ausgewählten Schriften und Reden meines
Vaters 1911 veröffentlicht worden (IS. XVIIL ££., IIS. 153-319). Der
handschriftliche Nachlaß zur Allgemeinen Staatslehre wurde in
dieser dritten Auflage verwertet. Er behandelt u.a. das Verhältnis
der Staatslehre zu andern Wissenschaften (S.72£.,76), die poli:
tische Sitte (S.101), die Wirkungen technischer Fortschritte
(S. 102), Staat und Religion (S. 112), die Parteien in England und
Nordamerika (S. 115), den Ursprung des Namens ‚Staat‘ (S. 132
N.2), die Entwicklung der absoluten Monarchie (S. 325), die Ge-
schlossenheit des Rechtssystems (S. 356 £.), den Majestätsgedanken
in Rom (S.440N.1), die Stellung des englischen Königs (S. 682
N.2, 685£.N.1, 701N.1), die Personalunion (S.751N.2). Diese
Zusätze sind im Verzeichnis der Abweichungen (S. 796 ff.) be-
sonders kenntlich gemacht.
Im übrigen war es meine Aufgabe, das Alte zu überprüfen und
zu ergänzen, die Zitate älterer Auflagen mit denjenigen der
neuesten zu vertauschen, die seit 1905 erschienenen Bücher,
Schriften und Abhandlungen anzuführen und, soweit der Charakter