510 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechtslehre.
entsteht unter den independenten Puritanern die Anschauung,
daß wie die christliche Gemeinde so auch der Staat auf einem
Covenant, einem Gesellschaftsvertrage, ruhe, der von allen Glic-
lern des Gemeinwesens einstimmig abgeschlossen werden müsse!t).
Diese Anschauung wird sofort in die Praxis umgesetzt, die ameri:
kanischen Kolonisten schließen „Pflanzungsverträge‘“ ab, durch
welche sie sich gegenseitig versprechen, ein Gemeinwesen zu
sründen, Behörden einzusetzen und diesen zu gehorchen. Diese
Verträge werden von sämtlichen männlichen erwachsenen An-
siedlern in eigenem und im Namen ihrer Familien unterzeichnet.
Am berühmtesten ist der älteste Vertrag dieser Art geworden,
den die „Pilgrimväter‘ an Bord des Schiffes Maiblume am
11. November 1620 vor Gründung von New Plymouth ab-
geschlossen haben. Von hervorragender Bedeutung aber sind
die von den aus Massachusetts ausgewanderten Puritanern (1639)
verfaßten Fundamental Orders of Connecticut, in welchen in Form
eines feierlichen Vertrages eine detaillierte Staatsverfassung auf-
gestellt wurde. Aber auch in England selbst zeitigt die Theorie
von dem ausdrücklich abzuschließenden Gesellschaftsvertrage ihre
politische Wirkung. Im Laufe der revolutionären Bewegung wird
(1647) von dem Armeerate Cromwells unter Führung von John
Lilburne und Ireton, den Häuptern der Leveller, eine Verfassung
Englands, der Volksvertrag, das Agreement of the People, aus-
gearbeitet, die später in veränderter Gestalt dem Parlamente
vorgelegt wurde und von diesem dem gesamten englischen Volke
zur Unterschrift vorgelegt werden sollte?). In diesem Grund:
vertrag ist genau unterschieden zwischen den fundamentalen
und den nicht fundamentalen Sätzen. Jene bilden das unveräußer-
1) Vgl. Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte S.35ff.;, Walker
A history of the Congregational Churches in the United States 1894
p. 25ff., 66 und andere Stellen; Rieker Grundsätze reformierter Kirchen-
verfassung 1899 S. 73£.; Gardiner Const. Docum. p. 124 ff,
2) Der ursprüngliche Entwurf abgedruckt bei Gardiner History
of the great civil war, III new ed. 1894 p. 392ff., und Const. Doc. Nr. 74
p. 333, zum Teil auch bei Foster I p.49£.; der definitive Text bei
Gardiner Constitutional Documents Nr.81 p.359ff. Über die inter-
essante Gestalt Lilburnes und das Agreement vgl. Gardiner History
III u. IV (namentlich III p. 382ff.); Bernstein in der Geschichte des
Sozialismus in Einzeldarstellungen 12 1895 S.533ff., 360ff., 608£f.;
Foster 1 p.46ff. Die neueste gründliche Untersuchung über das Agree
ment bei Rothschild a.a.0. S.62f£f.