Full text: Allgemeine Staatslehre

Fünfzehntes Kapitel. Die Staatsverfassung. doll 
liche Recht der Nation selbst, welches dem Parlament, das nur 
mit beschränkter Gewalt ausgerüstet ist, unantastbar gegenüber- 
steht!). Die Unterscheidung zwischen parlamentarischen und 
Volksrechten, die den amerikanischen Staatsverfassungen eigen- 
tümlich ist, tritt hier zum ersten Male hervor?). Dieser erste 
Versuch, England eine geschriebene Verfassung zu geben, lehrt 
deutlich den Ausgangspunkt eines solchen Unternehmens. Wie die 
Covenants für die Kirche, so sollte der Grundvertrag für den 
Staat die unverrückbare Basis bilden. Feierliche Verträge pflegen 
aber aufgezeichnet zu werden. Die Verfassung sollte geschrieben 
sein, weil sie ein solenner Vertrag war, auf dem Recht und 
Pflicht aller Staatsglieder ruhen sollte. Bezeichnend für den 
Gedankenkreis, aus welchem diese Kundgebung hervorging, ist 
es, daß bei ihrer Beratung, in Konsequenz der ihr zugrunde 
liegenden demokratischen Idee zum ersten Male das allgemeine 
und gleiche Wahlrecht für das Parlament gefordert wird). 
Hier taucht nun zuerst mit logischer Notwendigkeit die Idee 
auf, daß der die Verfassung bildende Grundvertrag höherer Art 
sei als die auf Grund dieses Vertrages erlassenen (resetze. 
Die Notwendigkeit einer geschriebenen Verfassung ergab sich 
kurze Zeit später unter einem anderen Gesichtspunkte. Die alte 
Ordnung der Dinge war durch die Revolution umgestürzt worden, 
dıe neue vor der Hand nur faktischer oder vielmehr provisorischer 
Art. Sie zu einer dauernden zu machen, lag im Interesse des 
neuen Gewalthabers. Daher erklärt Cromwell, trotzdem er die 
Annahme des Volksvertrages durch das Parlament zu hintertreiben 
weiß, daß es in jedem Staate etwas Fundamentales, der Magna 
Charta Ähnelndes, Dauerndes, Unabänderliches geben müsse®), 
1) Vgl. die in dem Entwurfe nach Art. IV aufgestellten fünf Sätze. 
In dem definitiven Text ist von vorbehaltenen Rechten des Volkes nicht 
mehr ausdrücklich die Rede; aber es sind im achten Absatz sechs Punkte 
aufgezählt, welche parlamentarischer Beschlußfassung entzogen sein sollen. 
2) Vgl. Gardiner History III p. 3371. 
3) Vgl. die Debatte zwischen Ireton und Rainborow (Rains- 
borough) in „The Clarke Papers‘ (herausgegeben von der Camden 
Society) I 1891 p.300ff. Die Rede Rainborows enthält alle wesent- 
lichen Argumente, die später für das allgemeine Wahlrecht geltend- 
gemacht wurden. 
4) „In every Government there must be Somewhat fundamental], 
Somewhat like a Magna Charta, which should be standing, be unalterable“. 
Carlyle Oliver Cromwell Letters and Speeches 2. ed. III 1846 Speech ll 
12. Sept. 1654 p. 67.
	        
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