Full text: Allgemeine Staatslehre

24 Erstes Buch. Einleitende Untersuchungen. 
nur so weit Rücksicht genommen, als es zum besseren Verständnis 
der theoretischen Untersuchungen notwendig ist. Eingehende 
Berücksichtigung haben aber die Grenzgebiete erfahren, die unter 
verschiedenen Gesichtspunkten sowohl der Staatslehre als der 
Politik zuzuweisen sind: die Lehren von der Rechtfertigung und 
dem Zwecke des Staates, ohne welche auch eine vollendete theo- 
retische Erkenntnis des Staates nicht möglich ist.
	        
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