Full text: Allgemeine Staatslehre

564 Drittes Buch. Allgemeine Staatsrechtsiehre. 
die Rede, vielmehr nur von der demissio regis vel coronae, ein 
Ausdruck, welcher bloß eine Übertragung des Eigentums bedeutet. 
Um die Kontinuität der Organe beim Wechsel der Personen zu 
erklären, ist in England sogar die uns so wunderlich anmutende 
Theorie von der sole corporation entstanden, einer Körperschaft, 
die jederzeit nur ein lebendes Mitglied hat, das aber mit seinen 
Nachfolgern eine Einheit bildet. Ausdrücklich wird der König 
als eine sole corporation bezeichnet!). 
Allerdings wird dem, der den Reichtum des politischen Lebens 
zu betrachten gewohnt ist, die Scheidung von Individualrecht und 
Organkompetenz recht schwer fallen. Für die Schicksale des 
Staates sind die die Organe versehenden Persönlichkeiten von der 
höchsten Bedeutung, und Gestalten wie Friedrich der Große oder 
Bismarck bloß mit dem ärmlichen Begriff des Staatsorgans zu 
messen, wäre geradezu abgeschmackt und lächerlich. Die historische 
Fülle des staatlichen Daseins zu begreifen, ist aber nicht Auf- 
gabe des Staatsrechts ın seiner Isolierung, sondern der gesamten 
Staatswissenschaft. 
Was von den bedeutendsten Männern gilt, hat in minderem 
Umfange mit allen Trägern staatlicher Organstellung stattgefunden. 
Psychologisch notwendig fühlt sich der pflichtgetreue Beamte so 
mit seinem Amte verwachsen, daß er dessen Befugnisse auch als 
sein Recht erachtet. Kompetenzstreitigkeiten aller Art sind häufig 
in letzter Linie aus diesen Gefühlen zu erklären. Mit seiner 
unvergleichlichen Kenntnis des realen Staatslebens spricht Bis- 
marck von dem Unabhängigkeitsgefühl und dem Partikularismus, 
„wovon jeder der acht föderierten ministeriellen Staaten und jeder 
Rat in seiner Sphäre beseelt ist“). Allein gerade er weist die 
bösen Folgen jenes Ressortpartikularismus auf, der beim Minister 
das Gefühl solidarischer Verantwortlichkeit für die Gesamtpolitik 
untergräbt. Nicht eitel Begriffsjurisprudenz also ist es auch nach 
der praktischen Seite des täglichen Lebens hin, wenn man Indı- 
  
1) Blackstone 118 p.469. Vgl. dazu Hatschek Engl. Staatsr. I 
p. 6L£. 
2) Gedanken und Erinnerungen II S.272. Einen ähnlichen Vergleich 
gebraucht der Freiherr vom Stein in der Nassauer Denkschrift (Pertz 
Das Leben des Ministers Freih. vom Stein I 1850 S.419£.): „,‚Der 
preußische Staat‘, sagte mir einstens der einsichtsvolle und erfahrene 
General v.d. Schulenburg, ‚macht einen föderativen Staat aus‘, und be- 
zeichnete hiermit das Unzusammenhängende seiner verschiedenen De- 
partements.“
	        
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