Neunzehntes Kapitel. Die Gliederung des Staates. 627
des Staates ist der zentralisierte gewesen, in dem die ganze
öffentliche, sich des Imperiums bedienende Tätigkeit ausschließ-
lich vom Zentrum des Staates ausgeht und darauf zurückführt,
d.h. wo alle in das Gebiet des öffentlichen Rechtes fallenden
Angelegenheiten von Organen erledigt werden, deren räumliche
Kompetenz sich über das ganze Staatsgebiet erstreckt. Diesem
stellt die neue Lehre gegenüber den dezentralisierten Staat, in
dem staatliche Angelegenheiten in mehr oder minder selbständiger
Weise durch Staatsorgane oder Verbände mit lokal beschränkter
Zuständigkeit erledigt werden.
Vor der historischen Erkenntnis erscheint jener Schultypus
des zentralisierten Staates zugleich als ein Idealtypus, der kaum
in den hellenischen Stadtstaaten, geschweige denn in den Ver-
hältnissen der Flächenstaaten späterer Zeit Verwirklichung finden
konnte. Selbst Stadtstaaten waren und sind zu den Zwecken der
einzelnen staatlichen Funktionen in Quartiere, Bezirke oder anders-
benannte Abteilungen gegliedert. Dem fürstlichen Absolutismus
ist es niemals gelungen, das selbständige politische Leben der
Kommunen, Grundherren, Ständeversammlungen usw. gänzlich zu
ersticken. Hatte doch selbst das Frankreich des 17. und 18. Jahr-
hunderts nicht alles ständische Lcben zu vernichten vermocht
und neben seinen pays d’election eine ganze Reihe von pays
d’Etats mit Provinzialständen geduldet. Zudem können Groß-
staaten unmöglich bloß durch Zentralbehörden regiert werden.
Lokalen Gerichts- und Verwaltungsbehörden muß ein bestimmtes
Maß von Enitscheidungsgewalt eingeräumt werden, die unter Um-
ständen definitiven Charakter gewinnt. Damit wird der dezentrali-
sierte Staat zum Normalfall des realen Staates. Politisch und
rechtlich kann es sich nur um Maß und Umfang der Dezentrali-
sation handeln?).
Diese werden von den verschiedensten historischen und
politischen Verhältnissen bestimmt. Tiefgehende nationale Gregen-
sätze in der Bevölkerung, weitreichende Kulturunterschiede zwi-
schen den einzelnen territorialen Bestandteilen des Staates, räum-
liche Geschiedenheit eines Teiles des Staatsgebietes von dem
1) Vgl. über Dezentralisation aus der neuesten Literatur Carlo F.
Ferraris Teoria del dicentramento politico, 2. ed., Milano-Palermo 1899;
Hauriou Preecis, 7.ed. p.140ff.;, derselbe Principes 1910 p.478ff.;
Fr.W. Jerusalem Zentralisation und Dezentralisation der Verwaltung
(Hdbch. d. Politik I 1912 S. 179£f.); dort weitere Literaturangaben.
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