Zwanzigstes Kapitel.
Die Staatsformen.
I. Einteilung der Staatsformien.
Die Bestimmung der Staatsformen, der Gattungen der Staaten
gehört zu den ältesten Problemen der Staatswissenschaft. Wahr-
scheinlich in ihren Anfängen noch weiter zurückreichend, spielt
die Staatsformenlehre bei Plato und Aristoteles eine sehr
hervorragende Rolle. Jenem sind die Staaten durch Überein-
stimmung mit dem Ideal oder durch geringere und größere Ab-
weichung von ıhm ihrer Natur nach geschieden, dieser sieht in der
Form das Wesen der Dinge und sucht daher die formgebenden
Prinzipien der Staaten zu bestimmen. Unter dem ungeheuren
Einfluß des Aristoteles namentlich hat die Folgezeit bis zur
Gegenwart herab nach Einteilungen der Staaten geforscht, die
von einem bewegenden Zentrum aus der Staaten Leben und
Schicksale sollten allseitig uns verstehen lehren.
Mit der Entfaltung der neueren, auf breiterem Boden als die
antıke ruhenden Staatswissenschaft mehren sich die Bemühungen,
über die Kategorien der aristotelischen Staatslehre mit ihren drei
normalen Formen und deren Ausschreitungen hinauszukommen.
In der Tat ıst bei der Fülle von Besonderheiten, welche die
Staaten der Betrachtung darbieten, bei der Mannigfaltigkeit der
Gesichtspunkte, unter denen sie erblickt werden können, auch eine
Fülle von Einteilungen möglich. Schon die Eigentümlichkeiten
des Gebietes können als Grundlage zahlreicher Einteilungen
dienen, so nach Lage an der See, nach dem Klima, der Boden-
beschaffenheit, nach der Größe, der Geschlossenheit des Ge-
bietes usw. Die sozialen, nationalen, religiösen Eigentümlichkeiten
der Bevölkerung geben eine fast unübersehbare Zahl von Ein-