Full text: Allgemeine Staatslehre

Zweites Kapitel. Die Methodik der Staatslehre. 45 
der Trauung hervorgegangen sind. Diese kirchlichen und welt- 
lichen Formen der Eheschließung sind aber nur Umbildung, nicht 
Entwicklung des älteren Rechtes. 
Dieser Zweckwandel sozialer Institutionen ist eine Erscheinung 
von höchster Bedeutung. Je älter nämlich eine Institution ist, 
desto wahrscheinlicher ist es, daß sie ihre ursprünglichen Zwecke 
nicht oder doch nicht rein bewahrt hat. Es liegt in der Natur 
der Dinge, daß man stets bestrebt ist, politische und rechtliche 
Einrichtungen an die gegebenen Verhältnisse anzuknüpfen, indem 
man sie dem jeweiligen neuen Zwecke anpaßt. Ferner behaupten 
sich häufig Zustände, wenn sie auch längst nicht mehr dem Zwecke 
dienen, der sie geschaffen hat, kraft der Macht des sozialen Be- 
harrens oder der Interessen jener, die das zweckwidrig Gewordene 
zu ihrem Vorteil festzuhalten verstehen. Beispiele für beide Fälle 
drängt schon jede oberflächliche Betrachtung der Geschichte öffent- 
licher Institutionen in reicher Fülle auf. So hat sich die ursprüng- 
lich persönliche Amtsgewalt des Grafen zu erblicher Landeshoheit 
umgebildet; aus dem Schutzverhältnis, in das der kleine zum 
großen Grundbesitzer tritt, entsteht die Unfreiheit, der schließlich 
keine Gegenleistung zuteil wird; aus der freiwilligen Gabe der 
Stände wird die einseitig vom Staate auferlegte Steuer; aus den 
Bitten und Beschwerden der englischen Reichsstände das konsti- 
tutionelle Gesetz; Georgs I. Unkenntnis der englischen Sprache und 
seine daraus folgende Unfähigkeit, dem Kabinettsrate zu präsidieren, 
hat dahin geführt, daß alle folgenden englischen Monarchen 
von den Beratungen des Kabinetts ferngehalten werden usw. 
Die Einsicht in das Wesen des Zweckwandels ist für Maß 
und Art der geschichtlichen Erforschung gesellschaftlicher Insti- 
tutionen nach vielen Richtungen entscheidend. Sie lehrt zunächst, 
daß zum Verständnis des Wesens einer gegenwärtigen Er- 
scheinung nicht die Kenntnis ihrer ganzen Vergangenheit gehört. 
Erst von da angefangen, wo ihre heutigen Zwecke sich zuerst 
zeigen, wo also ein lebendiger Zusammenhang mit der Gegenwart 
beginnt, fängt ihre Entwicklung an, die sie uns besser verstehen 
lehrt. Was vor dieser Entwicklung liegt, dient nicht mehr der 
wissenschaftlichen Erfassung der Gegenwart. Wenn ich den 
Ursprung der Adoption aus dem Ahnenkult erkannt habe, so wird 
mir das Wesen der heutigen Adoption um nichts verständlicher, 
da jeder lebendige Zusammenhang der Gegenwart mit jenen ent- 
schwundenen religiösen Zuständen mangelt. Ebensowenig sind
	        
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